Kann die Kaution auch auf einem Sparbuch hinterlegt werden?
Ich vermiete ein Haus. Die neue Mieterin, die mit ihrem Freund einzieht, will die Kaution nicht bar bezahlen sondern über ein Sparbuch auf seinen Namen. Ist das möglich?
Die Einhebung einer Kaution dient der Sicherung der Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter, die sich aus dem Mietvertrag ergeben. In der Praxis wird aufgrund der Verpflichtung des Vermieters, die Kaution auf einem Sparbuch fruchtbringend zu veranlagen, als Kautionsform ein Sparbuch oft direkt an den Vermieter übergeben. Die Forderung des Mieters gegen seine Bank wird so dem Vermieter verpfändet.
Für die Wirksamkeit der Verpfändung ist eine Kautionsvereinbarung und die Übergabe der Sparurkunde erforderlich. Auszahlungen von Namensparbücher, lautend auf den Namen des Kunden, dürfen nur an den identifizierten Kunden und gegen Vorlage des Sparbuchs erfolgen. Eine Verwertung der Sicherheit im Sparbuch ist Vermietern nur mit gerichtlicher Hilfe möglich.
Diese Form der Kautionssicherstellung eignet sich daher nicht.
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