RECHTSTIPP: Dürfen Mieter beim Umbau mitreden?

RECHTSTIPP: Dürfen Mieter beim Umbau mitreden?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Diesmal: Simone Maier-Hülle – Rechtsanwältin

Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung. Im Hof soll nun eine Grünanlage errichtet werden, in der auch Tische und Bänke aufgestellt werden sollen. Müssen die Mieter zustimmen und können wir etwas dagegen tun?

Der Vermieter ist zu derartigen Maßnahmen, soweit sie allgemeine Flächen der Wohnungsanlage betreffen, auch ohne Ihre Zustimmung berechtigt. Zumutbare Maßnahmen des Vermieters sind zu dulden, wenn dadurch das Mietrecht nicht wesentlich beeinträchtigt wird; im geschilderten Fall bezieht sich die geplante Maßnahme nicht auf die Wohnung selbst, sondern betrifft nur die Allgemeinflächen und ist vom Mieter daher zu akzeptieren. Sobald es durch die Nutzung zu übermäßigen Beeinträchtigungen für Ihre eigene Wohnung kommt – beispielsweise übermäßiger Lärm oder Geruch – besteht die Möglichkeit, Mietzinsminderung beim Vermieter geltend zu machen. Anfragen an die Baupolizei wären von Ihrer Hausverwaltung vorzunehmen.

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