Darf der Nachbar exotische Tiere wie eine Königsphyton halten?

Darf der Nachbar exotische Tiere wie eine Königsphyton halten?
Experten beantworten Leserfragen. Schicken Sie diese an immo@kurier.at. Diesmal: Elke Hanel-Torsch – Mietervereinigung

Wertsicherung

Ich habe vor Jahren einen Mietvertrag ohne Indexerhöhung abgeschlossen. Nun hat der Vermieter mir eine Indexerhöhung vorgeschrieben, welche ich vorschnell akzeptiert habe. Nun fordert er wieder eine unberechtigte Erhöhung. Ich will das nicht akzeptieren. Wie gehe ich vor? Muss ich die zu viel bezahlte Miete zurückbekommen?

In den meisten Mietverträgen ist eine Wertsicherungsklausel samt konkreter Indexzahl vereinbart. Dies bedeutet, dass die Mietzinse entsprechend des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex angehoben werden. Ein automatischer Eintritt der Wertsicherung ist nicht vorgesehen und ein Vermieter kann eine solche nur dann geltend machen, wenn sie vertraglich vereinbart wurde. Die von Ihnen verlange Erhöhung ist daher unzulässig. Im Fall der irrtümlichen Zahlung einer Nichtschuld besteht ein Rückforderungsanspruch gegen denjenigen, der ohne Rechtsgrund unrechtmäßig bereichert wurde.

Vermietung

Ich möchte in die frei finanzierte Eigentumswohnung meiner Tochter ziehen und ihr eine marktkonforme Miete dafür bezahlen. Ist es rechtlich erlaubt, die von Familienmitgliedern erhaltenen Mieteinnahmen bei der Einkommensteuererklärung anzugeben und auch die damit verbundenen Aufwendungen (Betriebskosten, Reparaturen) für diese Wohnung geltend zu machen?

Eine Vermietung an nahe Angehörige ist zulässig. Solche Mietverhältnisse können steuerlich allerdings nur dann anerkannt werden, wenn sie einem Fremdvergleich standhalten. Dies bedeutet, dass das Mietverhältnis auch unter Fremden zu ähnlichen Konditionen abgeschlossen worden wäre. Ist jedoch der Mietzins aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses unverhältnismäßig niedrig, so wird er steuerlich nicht anerkannt. Wenn Sie eine marktübliche Miete bezahlen, gibt es keinen Unterschied, ob sie verwandt sind oder nicht.

Tierhaltung

Ich bin Mieter, neben mir ist ein neuer Nachbar eingezogen, der ein Faible für exotische Reptilien hat. Er hat eine Königsphyton und hält diese zwar in einem Terrarium – ich fühle mich aber trotzdem unwohl, da die Schlange sehr groß ist und ich befürchte, dass Sie entwischen könnte. Was kann ich tun?

Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Haltung von exotischen oder gefährlichen Tieren nicht zum üblichen Wohnungsgebrauch zählt. Eine solche ist daher nur dann zulässig, wenn der Vermieter dieser Tierhaltung ausdrücklich zustimmt. Aber auch bei einer Genehmigung ist diese nicht schrankenlos. Der Mieter muss immer Rücksicht auf das Mietobjekt und insbesondere auch auf seine Nachbarn nehmen. Weiters muss laut dem Tierschutzgesetz die Haltung von exotischen Tieren binnen zwei Wochen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Der Amtstierarzt überprüft, ob die Tierhaltung artgerecht und sicher ist und ob eine Gefahr oder Belästigung für andere besteht. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Im konkreten Fall sollten Sie mit Ihrem Vermieter Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob es sich um eine genehmigte Tierhaltung handelt. Ist dies nicht der Fall, kann der Vermieter eine Unterlassungsklage einbringen.

Kommentare