Betriebskosten: Was Wohnen kostet

Betriebskosten: Was Wohnen kostet
Bis 30. Juni ist es Zeit für die Betriebskosten-Abrechnung für Mieter und Wohnungseigentümer. Was darf verrechnet werden?

Damit ein Haus bewohnbar ist, braucht man Energie, Wasser, einen Kanalanschluss, aber auch jemanden, der den Müll abholt und das Stiegenhaus reinigt, dazu kommen Grundsteuer und Versicherungsgebühren für den Ernstfall. Alle Anlagen müssen gewartet und gepflegt werden, auch das kostet Geld. Während Einfamilienhausbesitzer sich selbst um diese Ausgaben kümmern, ist das im Mehrfamilienhaus anders. Hier kümmert sich ein Hausverwalter darum, die anfallenden Kosten werden auf Mieter oder Wohnungseigentümer aufgeteilt.

Stichtag 30.6.

Einmal im Jahr legt der Verwalter Mietern und Wohnungseigentümern eine Betriebskostenabrechnung vor, diese muss bis 30. Juni zugestellt oder im Haus ausgehängt werden. Der Unterschied zwischen Mietern und Eigentümern: Zu den Betriebskosten nach Mietrechtsgesetz kommen bei Wohnungseigentümern Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen, Bankspesen, und Rechtsanwaltskosten hinzu. Die Abrechnung erfolgt nach Nutzwerten, dazu kommt eine Bilanz der Rücklagen für Reparaturen im Haus.

Verzeichnung der Ein- oder Ausgaben

Betriebskosten: Was Wohnen kostet

Was können Mieter tun, wenn bis 30. Juni keine Abrechnung gelegt wird? Dann sollten sie diese von der Hausverwaltung anfordern. Klappt das nicht, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Legung bei der Schlichtungsstelle oder dem Gericht einzubringen. Die Abrechnung muss vollständig und nachvollziehbar sein und ein Verzeichnis aller Einnahmen und Ausgaben enthalten.

6 Monate Frist

Für viele Laien ist die Abrechnung schwer verständlich: Worauf sollten sie achten? In die Betriebskostenabrechnung dürfen nur Positionen aufgenommen werden, die der  Betriebskostenkatalog des Mietrechtsgesetzes vorsieht. Aktuelle Vergleichswerte für eine erste Einschätzung, ob die Höhe der Betriebskosten im Rahmen liegt, liefern etwa der Betriebskostenspiegel und der Online-Betriebskostenrechner der Mietervereinigung. Die Hausverwaltung muss Mietern Einsicht in alle Belege gewähren, die der Abrechnung zugrundeliegen. Mieter haben sechs Monate Zeit, in Rechnungsbelege Einsicht zu nehmen.

Häufige Fehler

Oft finden sich fälschlicherweise Kosten wie Porti, Bankspesen oder Zinsen als Betriebskosten. Diese Kosten sind jedoch (im Altbau und im geförderten Neubau) bereits vom Verwaltungshonorar gedeckt. Kosten für Reparaturen werden oft in die Abrechnung aufgenommen – diese sind jedoch keine Betriebskosten. In Häusern mit Aufzügen werden oftmals Vollwartungsverträge abgeschlossen und über die Betriebskosten abgerechnet. In einem solchen Vertrag sind neben der Wartung aber auch Reparaturen inkludiert, die keine Betriebskosten sind.

Anteil an den Betriebskosten ist, der auf meine Wohnung entfällt

Der Betriebskostenanteil einer Wohnung errechnet sich, indem deren Nutzfläche durch die Nutzfläche des Hauses dividiert wird. Beispiel: In einem Haus mit 1000 Gesamtnutzfläche beträgt der Betriebskostenanteil einer 100--Wohnung 10 Prozent. Im Abrechnungsjahr 2016 betrugen die monatlichen Nettobetriebskosten pro Quadratmeter Nutzfläche rund 2,03 Euro.

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