„Bei der Beratungsstelle Wiener Wohnen wird zuerst überprüft, ob die Kriterien für eine geförderte Wohnung gegeben sind“, erklärt
Karin Ramser, Direktorin von Wiener Wohnen.
Antragsteller müssen
mindestens 17 Jahre alt sein
zwei Jahre durchgehend bei einer Wiener Adresse hauptgemeldet sein
österreichische Staatsbürger oder diesem gleichgestellt sein
dürfen die Einkommensgrenze des Wiener Wohnbauförderungsgesetzes nicht überschreiten. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt liegt die Einkommensgrenze derzeit bei einem Nettojahreseinkommen von 67.820 Euro. Mehr Infos unter: www.wohnberatung-wien.at
Antragsteller dürfen
Bezirk
Balkon
Stockwerk angeben
Danach bekommen sie ein Wohnticket. Sobald eine Wohnung frei ist, wird zur Besichtigung geladen. Die angebotene Wohnung kann einmal abgelehnt werden.
Die Wartezeit dauert bei Jungwienern derzeit ein knappes Jahr.
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