Anleitung zur geförderten Wohnung
Karin Ramser, Diektorin von Wiener Wohnen erklärt, wie man zu einer Wohnung kommt.
„Bei der Beratungsstelle Wiener Wohnen wird zuerst überprüft, ob die Kriterien für eine geförderte Wohnung gegeben sind“, erklärt Karin Ramser, Direktorin von Wiener Wohnen.
Antragsteller müssen
- mindestens 17 Jahre alt sein
- zwei Jahre durchgehend bei einer Wiener Adresse hauptgemeldet sein
- österreichische Staatsbürger oder diesem gleichgestellt sein
- dürfen die Einkommensgrenze des Wiener Wohnbauförderungsgesetzes nicht überschreiten. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt liegt die Einkommensgrenze derzeit bei einem Nettojahreseinkommen von 67.820 Euro. Mehr Infos unter: www.wohnberatung-wien.at
Antragsteller dürfen
- Bezirk
- Balkon
- Stockwerk angeben
Danach bekommen sie ein Wohnticket. Sobald eine Wohnung frei ist, wird zur Besichtigung geladen. Die angebotene Wohnung kann einmal abgelehnt werden.
Die Wartezeit dauert bei Jungwienern derzeit ein knappes Jahr.
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