Darf ich nach dem Tod des Lebensgefährten in seinem Haus bleiben?

In Montreal, Kanada, wird angeblich nur an einem einzigen Tag im Jahr umgezogen. Der Grund: Mietverträge sind an ein bestimmtes Datum gebunden. Das Chaos ist vorprogrammiert: Wer nicht selber umzieht, muss anderen helfen. Bereits Monate zuvor sind alle Transporter und Anhänger ausgebucht. Und weil tausende ungeübte Transporter-Fahrer mit den gemieteten Autos die Straßen verstopfen, stockt der Verkehr.
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Ich wohne bei meinem Lebensgefährten in seinem Eigentumshaus, bin aber nicht dort gemeldet, weil ich selbst eine Genossenschaftswohnung habe. Der Lebensgefährte möchte das Haus seinem Sohn überschreiben. Darf ich nach seinem Tod dort weiterwohnen?

Darf ich nach dem Tod des Lebensgefährten in seinem Haus bleiben?

Barbara Walzl-Sirk, Mieterschutzverband

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