Darf ich nach dem Tod des Lebensgefährten in seinem Haus bleiben?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Nächster Termin: 8. Jänner 2024, 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337.
Experten beantworten Ihre Leserfragen jeden zweiten Montag am KURIER-Telefon. Rufen Sie an oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at
Ich wohne bei meinem Lebensgefährten in seinem Eigentumshaus, bin aber nicht dort gemeldet, weil ich selbst eine Genossenschaftswohnung habe. Der Lebensgefährte möchte das Haus seinem Sohn überschreiben. Darf ich nach seinem Tod dort weiterwohnen?
Kommentare