Winterdienst: Kann die Firma räumen, wann sie will?

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Wir haben für unser Haus einen Winterdienst für den vergangenen Winter bestellt. Muss ich den Vertrag jetzt kündigen oder läuft er einfach durch Nicht-Bezahlung der nächsten Rechnung aus? Können die Uhrzeiten, in denen geräumt wird, von den üblichen Zeiten abweichen?

Rechtsanwalt Georg Röhsner
Rechtsanwalt Georg Röhsner antwortet:
Dazu müssten Sie den abgeschlossenen Vertrag prüfen, ob derselbe nur für einen Winter abgeschlossen wurde oder ob darin geregelt ist, dass er sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht bis zu einem bestimmten Tag aufgekündigt wird.
Ist Letzteres der Fall, müssen Sie, wenn Sie nicht verlängern wollen, bis zu dem im Vertrag genannten Termin ausdrücklich aufkündigen. Die bloße Nicht-Bezahlung der Rechnung genügt dafür nicht.
Was die Uhrzeiten der Räumungsverpflichtung anbelangt, sollten Sie ebenfalls den Vertrag kontrollieren. Nach der Straßenverkehrsordnung ist der Hauseigentümer verpflichtet, den Gehsteig zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Eis zu säubern – die Beauftragung eines Winterdienstes ist nur sinnvoll, wenn in dieser Beauftragung diese gesetzliche Verpflichtung auf den Winterdienst überbunden wird.
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