Wer muss die Servicegebühr für den Durchlauferhitzer bezahlen?

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Ich besitze eine Eigentumswohnung, die ich vermiete. Nun ist eine routinemäßige Überprüfung des Durchlauferhitzers fällig geworden. Wer muss die Servicegebühr bezahlen?

Barbara Walzl-Sirk, Mieterschutzverband
Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband antwortet:
Im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes umfasst die Erhaltungspflicht des Vermieters auch die Wartungskosten, da Sie selbst angegeben haben, dass im Mietvertrag diesbezüglich nichts geregelt wurde.
Sie hätten aber grundsätzlich die Möglichkeit gehabt, diese Wartungsverpflichtung auf den Mieter zu überbinden, wobei aber in diesem Zusammenhang besonders Augenmerk auf die gewählte Formulierung zu legen ist. Ich rate Ihnen daher bei einer allfälligen Neuvermietung oder Verlängerungsvereinbarung, sich diesbezüglich Rat bei einem Rechtsanwalt oder Notars Ihres Vertrauens zu holen.
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