Miete: Kann Indexanpassung rückwirkend geltend gemacht werden?

Experten beantworten Ihre Leserfragen jeden zweiten Montag am KURIER-Telefon. Rufen Sie an oder schicken Ihre Fragen per E-Mail an immo@kurier.at
Ich bin Vermieterin und möchte die Indexanpassung ein Jahr nachverrechnen. Was ist zu beachten?

Notar Ulrich Voit
Notar Ulrich Voit antwortet:
Sofern in dem schriftlich abgeschlossenen Mietvertrag eine wirksame Wertsicherungsklausel enthalten ist, kann der Mietzins erhöht werden.
Im Vollanwendungsbereich des MRG ist eine rückwirkende Anpassung des Mietzinses unzulässig. Sofern ein freier Mietzins vereinbart werden kann, ist eine in die Vergangenheit wirkende Wertsicherung des Mietzinses zulässig.
Es kommt es auf die konkrete vertragliche Vereinbarung an, wobei die im Mietvertrag vereinbarte Frist für die Geltendmachung und die Bekanntgabe des erhöhten Mietzinses zu berücksichtigen ist. Die rückwirkende Geltendmachung ist längstens drei Jahre möglich.
Kommentare