Indexanpassung: Wann ist sie zulässig?

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Ich bin im Oktober 2022 in eine neue Wohnung gezogen und habe am 1. Dezember 2023 eine Indexanpassung erhalten. Ist es zulässig, den Referenzindex schon vor unserem Einzug, also Juli 2022 zu Juli 2023, zu verwenden?

Barbara Walzl-Sirk, Mieterschutzverband
Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband antwortet:
Da mir kein Mietvertrag vorliegt, kann ich nur allgemein darauf antworten. Der OGH erklärt Indexklauseln für unzulässig, wenn im Mietvertrag ein Bezugswert für die Berechnung der Wertsicherung festgelegt wurde, der deutlich vor Abschluss des Mietvertrages gelegen ist.
So ist etwa bei einem Mietvertragsbeginn mit Oktober 2022 eine Indexzahl Juli 2022 unzulässig, da sich laut Konsumentenschutzgesetz der Mietzins in den ersten beiden Monaten nach Abschluss des Mietvertrages nicht erhöhen darf. Der Vermieter hat sich mit dieser Vereinbarung einen unzulässigen Preisvorteil verschafft. Eine Änderung der Berechnung auf Oktober 2022, wie Sie es vorschlagen, kann nicht einseitig erfolgen.
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