Meins wird deins: So werden Immobilien richtig vererbt

Schöne ältere Mutter und ihre erwachsene Tochter umarmen und sehen sich ins Gesicht
Sie wollen, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung in die gewünschten Hände kommt? Notar Ulrich Voit erklärt, welche Möglichkeiten es gibt, eine Immobilie weiterzugeben - im Interview und im Kurzvideo.

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Tod. Manche schieben dieses Thema ewig von sich weg, andere kümmern sich um das Danach. Schließlich soll der letzte Wille auch umgesetzt werden – die geliebten Menschen versorgt und das Erbe gerecht verteilt sein. Da Immobilien in der Regel einen hohen Wert darstellen, sollen sie meist in der Familie bleiben. Der KURIER hat bei Notar Ulrich Voit nachgefragt, was beim Vererben von Immobilien zu beachten ist.

KURIER: Herr Voit, wie kann man eine Immobilie in Österreich vererben?

Ulrich Voit: Wenn es kein Testament gibt, wird in der Regel eine Immobilie mit der gesetzlichen Erbfolge vererbt. Laut dieser erhält der Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner ein Drittel des Vermögens und die Kinder zwei Drittel. Gibt es keinen Partner, dann erben die Kinder zu 100 Prozent – nach Köpfen geteilt. Gibt es keine Kinder, ist der Partner der Alleinerbe. Wenn man davon abweichen möchte, dann muss man ein Testament errichten.

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