Heizungstausch: Müssen auch Parkplatz-Besitzer mitzahlen?

Altes Zollamt
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Ich besitze einen KFZ-Stellplatz im Wohnungseigentum, jedoch keine Wohnung. Laut Schreiben der Verwaltung wird die Heizungsanlage auf eine Wärmepumpe bzw. Geothermie umgerüstet. Muss ich die Kosten der Umrüstung anteilig tragen, obwohl es in der Garage keinen Heizkörper gibt?

Heizungstausch: Müssen auch Parkplatz-Besitzer mitzahlen?

Rechtsanwalt Thomas Sochor empfiehlt: "Zunächst ist zu klären, ob im Wohnungseigentumsvertrag für die Wohnungen und die Garage gesonderte Abrechnungs- und Abstimmungseinheiten geschaffen wurden. Falls ja, ist davon auszugehen, dass auf Ihre Anteile keine Zahlungspflicht entfällt. Lassen Sie sich das von der Verwaltung schriftlich bestätigen und weisen Sie darauf hin, dass Sie aus der Heizungsanlage keinen Nutzen ziehen können.

Sollte sich keine zufriedenstellende Lösung finden, könnten Sie einen Antrag auf Festsetzung abweichender Abrechnungs- und Abstimmungseinheiten einbringen. Dabei müssten sie klarstellen, dass es billig und sachgerecht wäre, im Rahmen der Festsetzung der getrennten Anrechnungseinheiten aus Gründen der Kostengerechtigkeit von der allgemeinen Aufteilungsregel nach Nutzwerten abzugehen; zumal sich in der Garage keinerlei Heizmöglichkeit befindet."

 

 

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