Was tun, wenn die PV-Anlage mich in meinem Wohnraum blendet?

Wie man sich gegen Blendungen durch die PV-Anlage des Nachbarn wehren kann, weiß die Rechtsexpertin der Arbeiterkammer.
Solar-Paneele am Dach reflektieren das Sonnenlicht.

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 20. April 2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um eine Photovoltaik-Anlage geht.

FRAGE: Mein Nachbar montierte eine PV-Anlage auf das Dach seiner Garage. Bei Sonnenschein blendet die Anlage über die Mittagszeit direkt ins Wohnzimmer und auf die Terrasse. Ich habe den Nachbarn bereits auf das Problem angesprochen. Wie kann ich mich dagegen wehren?

Dagmar Koller, AK Wien

Dagmar Koller ist Expertin für Wohnrechtsfragen in der Arbeiterkammer.

Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Dagmar Koller, Expertin der Arbeiterkammer Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:

ANTWORT: Gemäß § 364 Abs 2 ABGB können Unterlassungsansprüche gegen Lichtimmissionen geltend gemacht werden, wenn diese das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und zugleich die ortsübliche Benutzung Ihrer Liegenschaft wesentlich beeinträchtigen. Beide Voraussetzungen müssen vorliegen.
Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass Blendwirkungen von Photovoltaikanlagen nicht geduldet werden müssen, wenn sie zu einer ortsunüblichen und unzumutbaren Blendung führen. 
In einem vergleichbaren Fall wurde einem Nachbarn ein Unterlassungsanspruch zuerkannt, weil die Blendwirkung solche Ausmaße erreichte, dass bereits bei wenigen Sekunden direkter Betrachtung massive Augenschäden eintreten konnten. In einem weiteren Fall musste eine Solaranlage entfernt werden, wenn von zwei Kollektoren bei entsprechendem Sonnenstand Sonnenlichtreflexionen ausgingen, die Balkon und Terrasse des Klägers etwa zwei bis drei Stunden täglich über einen Zeitraum von 5,5 Monaten erreichten. Die Bestrahlungsintensität entsprach einer Blendung wie bei direktem Blick in die Sonne.

Fotografieren Sie die Blendwirkung zu verschiedenen Tageszeiten und dokumentieren Sie die betroffenen Bereiche, setzen Sie Ihrem Nachbarn eine angemessene Frist zur Abhilfe. Sollte keine Abhilfe erfolgen, können Sie zu guter Letzt beim zuständigen Bezirksgericht eine Unterlassungsklage nach § 364 Abs 2 ABGB einbringen. 

Kommentare