Lärmbelästigung durch Wärmepumpe: Welche Lösung es gibt

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
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Der nächste Termin ist übrigens am 10. März 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Lärmbelästigung durch einen Nachbarn geht.
FRAGE: Ich bin Eigentümerin eines Reihenhauses in Wien. Ich werde durch ein Geräusch, vermutlich von einer Wärmepumpe, meines Nachbarn immer wieder gestört. Er zeigt sich leider nicht kooperativ. Er hat auch schon Plastik in seinem Garten verbrannt. Wen muss ich verständigen, wenn die Belästigung wieder auftritt? Die Polizei? Den Magistrat?

Notar Ulrich Voit
Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Notar Ulrich Voit Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Zunächst würde ich Ihnen empfehlen, die Quelle des Geräusches genau zu lokalisieren und unter Umständen hier auch selbst Fachleute beizuziehen. Erst, wenn Sie genau wissen, woher der störende Lärm kommt, können Sie wirklich aktiv werden. Oft ist es letztendlich dann möglich, über konkrete und fundierte Evidenzen zu sprechen.
Und dann ist wie folgt vorzugehen: Sofern es zur Verletzung einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift kommt, können Sie die entsprechenden Stellen einschalten. Das könnte durchaus zuerst einmal die Polizei sein, jedenfalls auch der Magistrat (in Wien das Magistratische Bezirksamt). Sollten Nachbarrechte verletzt sein, etwa durch eine Verletzung des ortsüblichen Maßes, können Sie auch einen gerichtlichen Anspruch auf Unterlassung geltend machen.
Das Österreichische Institut für Baurichtlinien (ÖIB) sieht im Kapitel 5 zum "Schutz vor Schallimmissionen von technischen Anlagen für die Konditionierung von Gebäuden bei Übertragung im Freien" Folgendes vor:
Technische Anlagen für die Konditionierung von Gebäuden oder Teilen von Gebäuden sind so zu dimensionieren, zu errichten und zu betreiben, dass die energieäquivalenten Dauerschallpegel der Anlagengeräusche in der jeweiligen Betriebsart an der Nachbargrundstücksgrenze als auch an Fenstern und Außentüren von Aufenthaltsräumen anderer Wohneinheiten auf dem eigenen Grundstück die erlaubten Werte nicht übersteigen.
Je nach Uhrzeit sind demnach maximal 30 Dezibel (von 22 Uhr bis 6 Uhr) bis maximal 50 Dezibel zulässig.
Sollte es tatsächlich die Wärmpumpe sein, die den störenden Lärm verursacht, gibt es ein paar Maßnahmen, die man konkret setzen kann:
Folgende Maßnahmen können dabei helfen, den Betrieb möglichst geräuscharm zu gestalten:
Die Installation einer Schallschutzhaube: Schallschutzhauben sind speziell entwickelte Gehäuse, die um die Wärmepumpe herum installiert werden können. Sie absorbieren den Schall und mindern so die Geräuschemissionen erheblich.
Schwingungsdämpfer: Schwingungsdämpfer können direkt unter der Wärmepumpe montiert werden und dienen dazu, die Vibrationen und den Körperschall zu mindern.
Die strategisch richtige Aufstellung: Um Lärm zu vermeiden, sollte man das Wärmepumpen-Gerät richtig aufstellen. Wenn die Wärmepumpe nicht in der Nähe von reflektierenden Flächen wie Wänden aufgestellt wird, kann die Schallreflexion minimiert werden. Auch der Einsatz von natürlichen oder künstlichen Schallbarrieren wie Zäunen, Mauern oder Bepflanzungen trägt zur Minderung der Geräuschentwicklung bei. Zudem: Wärmepumpen möglichst nicht vor einem Schlafzimmerfenster aufstellen. Wer nett ist, hält Abstand zum Nachbarn.
Nachtmodus: Viele moderne Wärmepumpen verfügen über einen sogenannten Nachtmodus, der die Betriebsgeräusche in den Ruhezeiten automatisch reduziert.
Wartung und Geräuschkontrolle: Regelmäßige Überprüfungen und die Wartung tragen nicht nur zur Verlängerung der Lebensdauer der Wärmepumpe bei, sondern auch zur Senkung der Lautstärke. Lockere Schrauben oder beschädigte Bauteile können Geräusche verstärken und sollten daher regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls repariert werden.
Wie laut sind Wärmepumpen?
Wie bei fast jedem technischen Gerät erzeugt auch eine Wärmepumpe gewisse Betriebsgeräusche. Dies betrifft hauptsächlich Luftwärmepumpen, da durch das Ansaugen der Außenluft mittels Ventilatoren Strömungsgeräusche erzeugt werden. Die Lautstärke von Wasser-Wasser- und Sole-Wärmepumpen spielt hingegen eine untergeordnete Rolle, da bei diesen Bauarten das Ansaugen der Außenluft entfällt.
Die Lautstärke einer Wärmepumpe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Modell, der Heizleistung und dem Aufstellungsort. Im Allgemeinen liegen die Geräuschpegel zwischen 40 und 65 Dezibel (dB). Zum Vergleich: Die Lautstärke von leichtem Nieselregen liegt bei etwa 30 dB, die eines Kühlschrank bei etwa 40 bis 50 dB und eine normale Gesprächslautstärke bei etwa 60 dB.
Allerdings beeinflussen auch andere Faktoren die Lautstärke der Luft-Wärmepumpe. So kann beispielsweise eine nahegelegene Wand in Ausblasrichtungen den Schall reflektieren und verstärken. Ideal wäre daher ein Aufstellort mit gewisser Entfernung zur nächsten Wand, häufig werden 30 bis 50 Zentimeter Abstand empfohlen. Auch die Art des Untergrunds kann einen Einfluss haben, wobei bestimmte Materialien wie versiegelte Flächen die Geräuschentwicklung negativ beeinflussen können. Im Idealfall sollten Sie im Vorhinein daher genau überlegen, welcher Standort sich an Ihrem Zuhause am besten für die Wärmepumpe eignet.
Jedoch: Das anhaltende Dauergeräusch eines Geräts kann Stress verursachen. Für sich selbst und für den Nachbarn. Im Sinne einer guten Nachbarschaft sollte das Gespräch gesucht werden und etwaige Maßnahmen beschlossen werden (siehe oben).
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