Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Notar Ulrich Voit Auskunft. Er hat folgende Rechtsantwort:
ANTWORT: Zunächst würde ich Ihnen empfehlen, die Quelle des Geräusches genau zu lokalisieren und unter Umständen hier auch selbst Fachleute beizuziehen. Erst, wenn Sie genau wissen, woher der störende Lärm kommt, können Sie wirklich aktiv werden. Oft ist es letztendlich dann möglich, über konkrete und fundierte Evidenzen zu sprechen.
Und dann ist wie folgt vorzugehen: Sofern es zur Verletzung einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift kommt, können Sie die entsprechenden Stellen einschalten. Das könnte durchaus zuerst einmal die Polizei sein, jedenfalls auch der Magistrat (in Wien das Magistratische Bezirksamt). Sollten Nachbarrechte verletzt sein, etwa durch eine Verletzung des ortsüblichen Maßes, können Sie auch einen gerichtlichen Anspruch auf Unterlassung geltend machen.
Sollte es tatsächlich die Wärmpumpe sein, die den störenden Lärm verursacht, gibt es ein paar Maßnahmen, die man konkret setzen kann:
Folgende Maßnahmen können dabei helfen, den Betrieb möglichst geräuscharm zu gestalten:
Die Installation einer Schallschutzhaube: Schallschutzhauben sind speziell entwickelte Gehäuse, die um die Wärmepumpe herum installiert werden können. Sie absorbieren den Schall und mindern so die Geräuschemissionen erheblich.
Schwingungsdämpfer: Schwingungsdämpfer können direkt unter der Wärmepumpe montiert werden und dienen dazu, die Vibrationen und den Körperschall zu mindern.
Die strategisch richtige Aufstellung: Um Lärm zu vermeiden, sollte man das Wärmepumpen-Gerät richtig aufstellen. Wenn die Wärmepumpe nicht in der Nähe von reflektierenden Flächen wie Wänden aufgestellt wird, kann die Schallreflexion minimiert werden. Auch der Einsatz von natürlichen oder künstlichen Schallbarrieren wie Zäunen, Mauern oder Bepflanzungen trägt zur Minderung der Geräuschentwicklung bei. Zudem: Wärmepumpen möglichst nicht vor einem Schlafzimmerfenster aufstellen. Wer nett ist, hält Abstand zum Nachbarn.
Nachtmodus: Viele moderne Wärmepumpen verfügen über einen sogenannten Nachtmodus, der die Betriebsgeräusche in den Ruhezeiten automatisch reduziert.
Wartung und Geräuschkontrolle: Regelmäßige Überprüfungen und die Wartung tragen nicht nur zur Verlängerung der Lebensdauer der Wärmepumpe bei, sondern auch zur Senkung der Lautstärke. Lockere Schrauben oder beschädigte Bauteile können Geräusche verstärken und sollten daher regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls repariert werden.
Wie laut sind Wärmepumpen?
Wie bei fast jedem technischen Gerät erzeugt auch eine Wärmepumpe gewisse Betriebsgeräusche. Dies betrifft hauptsächlich Luftwärmepumpen, da durch das Ansaugen der Außenluft mittels Ventilatoren Strömungsgeräusche erzeugt werden. Die Lautstärke von Wasser-Wasser- und Sole-Wärmepumpen spielt hingegen eine untergeordnete Rolle, da bei diesen Bauarten das Ansaugen der Außenluft entfällt.
Die Lautstärke einer Wärmepumpe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Modell, der Heizleistung und dem Aufstellungsort. Im Allgemeinen liegen die Geräuschpegel zwischen 40 und 65 Dezibel (dB). Zum Vergleich: Die Lautstärke von leichtem Nieselregen liegt bei etwa 30 dB, die eines Kühlschrank bei etwa 40 bis 50 dB und eine normale Gesprächslautstärke bei etwa 60 dB.
Allerdings beeinflussen auch andere Faktoren die Lautstärke der Luft-Wärmepumpe. So kann beispielsweise eine nahegelegene Wand in Ausblasrichtungen den Schall reflektieren und verstärken. Ideal wäre daher ein Aufstellort mit gewisser Entfernung zur nächsten Wand, häufig werden 30 bis 50 Zentimeter Abstand empfohlen. Auch die Art des Untergrunds kann einen Einfluss haben, wobei bestimmte Materialien wie versiegelte Flächen die Geräuschentwicklung negativ beeinflussen können. Im Idealfall sollten Sie im Vorhinein daher genau überlegen, welcher Standort sich an Ihrem Zuhause am besten für die Wärmepumpe eignet.
Jedoch: Das anhaltende Dauergeräusch eines Geräts kann Stress verursachen. Für sich selbst und für den Nachbarn. Im Sinne einer guten Nachbarschaft sollte das Gespräch gesucht werden und etwaige Maßnahmen beschlossen werden (siehe oben).
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