Im Namen der Republik

Urteilsveröffentlichung zum medienrechtlichen Entschädigungsverfahren Nathalie Benko.
Ein Mann im Smoking und eine Frau im schwarzen Kleid posieren auf einem roten Teppich.

Durch die Veröffentlichung auf Website www.kurier.at von 17.3.2025 mit der Überschrift „Ehe-Aus im Gefängnis? Nathalie Benko soll Scheidung eingereicht haben“ und dem weiteren Inhalt, Nathalie Benko soll laut Bericht von oe24.at nach 15 Jahren Ehe die Scheidung planen bzw. eingereicht haben und wolle laut einem engen Freund der Familie einen Schlussstrich ziehen, wurde in einem Medium der höchstpersönliche Lebensbereich der Antragsstellerin Nathalie Benko in einer Weise erörtert, die geeignet ist, sie in der Öffentlichkeit bloßzustellen (§ 7 Abs 1 MedienG). Die Antragsgegnerin k-digital Medien GmbH & Co KG als Medieninhaberin wurde zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt. 

Landesgericht für Strafsachen Wien, Abt 092, 6.11.2025