"Illegale Steuervorteile" für Amazon

Ein Amazon-Paket auf einem Förderband.
"Lux Leaks": EU-Kommission sieht im Steuerdeal des Großherzogstums eine verbotene Staatshilfe.

Die großzügige Steuerpolitik Luxemburgs gegenüber internationalen Konzernen wurde nun auch offiziell von der EU-Kommission in Brüssel gerügt. Luxemburg habe Amazon "illegale Steuervorteile" eingeräumt, geht aus einem Brief der Kommisison an die Steuerbehörden in Luxemburg hervor, der am Freitag in Brüssel publik wurde.

Seit Oktober des Vorjahres nahm die EU-Kommission die Steuerpraktiken des Großherzogtums unter die Lupe. Konkret beantstandet wurde die so genannte Steuervorentscheidung der Luxemburger Finanz für die Konzerntochter Amazon EU S.à.r.l. aus dem Jahr 2003, die bis heute gilt. Durch den Steuerdeal konnte Amazon den größten Teil der europäischen Gewinne - auch jene aus Österreich - in Luxemburg verbuchen, wo nur ein geringer Steuersatz anfällt.

Durchburch

Der Grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold sprach von einem "Durchbruch gegen Steuer-Dumping in der Europäischen Union". Eine vollständige Aufklärung der Steuer-Deals können zu einem "warmen Regen von Nachzahlungen der Konzerne an die gebeutelten öffentlichen Kassen der EU-Staaten führen." Für das globalisierungskritische Netzwerk Attac ist der Brief ein "positives und begrüßenswertes Signal". Um dem Steuerdumping der Konzerne wirkungsvoll zu begegnen, braucht es aber ein gesamteuropäisches Konzept mit verpflichtenden Mindeststeuersätzen.

Vier Prüfverfahren

Seit Sommer 2013 laufen bereits vier Prüfverfahren gegen Irland, die Niederlande und Luxemburg. Dabei geht es um den Verdacht illegaler Steuervorteile für den Online-Händler Amazon und für die Finanztochter des Fiat-Autokonzerns (Fiat Finance and Trade) in Luxemburg. Zudem prüft Brüssel eine mögliche steuerliche Begünstigung für Apple in Irland und Starbucks in den Niederlanden.

Hebel ist das europäische Wettbewerbsrecht. Dieses verbietet grundsätzlich, dass der Staat bestimmten Firmen unter die Arme greift und anderen nicht. Die Brüsseler Wettbewerbshüter müssen deshalb nachweisen, dass Firmen von den nationalen Behörden tatsächlich besser gestellt wurden als andere. Dies macht die Prüfung sehr aufwendig.

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