Hypo-Zivilprozess: Verhandlungen bis September abgesagt

Im Klagenfurter Hypo-Zivilprozess hat am Mittwoch Richter Thomas Liensberger "aufgrund der Vorgehensweise der klagenden Partei" alle Verhandlungstermine bis zum Herbst abgesagt. Auslöser war der Wunsch des Vertreters der klagenden Bank, den für diesen Tag geplanten Zeugen, den Hypo-Ex-Vorstand Gert Xander mit neuen, dem Gericht noch nicht vorliegenden Dokumenten, konfrontieren zu wollen.
Richter Thomas Liensberger hatte die Vorlage des "Konvoluts" durch Hypo-Anwalt Alexander Klauser vorerst abgelehnt. Für Klauser stellte die Menge von 1.154 Dokumenten jedoch keineswegs ein "Konvolut" dar und er bestand auf den Unterlagen zum Beweis der "systematischen Misswirtschaft und des mangelnden Risikomanagements". Im zweiten Anlauf teilte der Richter den Anwesenden mit, dass es dem Gericht nicht möglich sei, kurzfristig 1.154 Urkunden zu sichten und sich auf die Zeugeneinvernahme vorzubereiten. Daher trug er den Hypo-Vertretern auf, binnen 14 Tagen allfällige Urkunden dem Gericht und den Beklagtenvertretern vorzulegen. Weiters sagte Liensberger: "Das Gericht stellt auch fest, dass für die heute erörterten Fragen Verhandlungskosten von 260.000 Euro entstanden sind."
"Form der Prozessführung unzumutbar"

Für die Beklagten sei der Klagsgrund aufgrund ständig neu vorgelegter Unterlagen und Formulierungen nicht mehr nachvollziehbar. "Dadurch entstehen immense Kosten, mit denen offenbar die Beklagten unter Druck gesetzt werden sollen", erklärte Berlin und beantragte, das Verfahren ruhen zu lassen und dann weiterzuführen, wenn "die Klägerin Hausaufgaben gemacht hat" und die Anwälte der Beklagten ausreichend Zeit gehabt haben, die Dokumente zu studieren.
Prozesskosten
Die Anwälte der Beklagten beantragten darüber hinaus Kostenseparation. Ihre Mandanten seien - unabhängig davon, wie dieses Verfahren ausgehe - nicht bereit, für die Kosten dieser von ihnen nicht verschuldeten Verzögerung aufzukommen, erklärten sie. So will die Vertretung der Kärntner Landesholding dafür eine Rechnung in der Höhe von rund 50.000 Euro stellen, kündigte deren Anwalt an. Für die Bank Burgenland sowie die ebenfalls Beklagten Othmar Ederer und Siegfried Grigg sollen die Kosten rund 55.000 Euro ausmachen.
Klauser forderte seinerseits die Bezahlung des Prozesstages durch die Beklagten, weil die Verzögerung seiner Meinung nach deren Schuld gewesen sei. Sie hätten die Urkunden ja zulassen können. Die mündliche Streitverhandlung soll am 1. September fortgesetzt werden.
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