Tilo Berlin bekennt sich weiterhin nicht schuldig

Ein Mann im Anzug sitzt an einem Tisch mit Mikrofon und blickt zur Seite.
Der Untreueprozess gegen den ehemaligen Hypo-Vorstand wurde auf 8. April vertagt.

Am Landesgericht Klagenfurt ist der Strafprozess gegen den ehemaligen Hypo-Vorstand Tilo Berlin am Dienstag fortgesetzt worden. Er bekannte sich weiterhin nicht schuldig. Das Verfahren gegen Berlin, der anfangs gemeinsam mit Wolfgang Kulterer, Siegfried Grigg und Josef Kircher, die bereits verurteilt sind (mehr dazu), auf der Anklagebank saß, war ausgeschieden worden, weil er bei einer USA-Reise erkrankt war (mehr dazu). Der Prozess wurde nach der Mittagspause auf 8. April vertagt.

"Ich bin hier, um Sie von der Rechtmäßigkeit meines Handelns zu überzeugen", sagte Berlin, der mit drei Verteidigern, mit seinem Bruder Malte und dessen Assistentin Julia Czernin sowie Patrick Thun-Hohenstein, erschienen war. Letzterer bezeichnete die Ausschüttung der Sonderdividende zu den Vorzugsaktien 2006 als "sinnvolle und vertretbare Kundenbindungsmaßnahme", weil man über die Ausgabe der Vorzugsaktien im Jahr 2006 erstmals einen direkten Zugang zu Kunden und Investoren höchster Bonität und Finanzkraft hergestellt habe. Die Anklage vertritt die Meinung, dass die 2,5 Millionen Euro an die Käufer von Vorzugsaktien nicht hätten ausgeschüttet werden dürfen und der Bank dadurch ein Schaden entstanden sei.

"Keine Absicht, Bank zu schädigen"

Thun-Hohenstein ergänzte, es sei Aufgabe des Vorstandes gewesen, nach Auslaufen der Landeshaftung die Finanzierung zu diversifizieren, also auf verschiedene Quellen zu stützen, um die Abhängigkeit vom Mehrheitseigentümer BayernLB einzuschränken, der 2008 erkennbar in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sei. Unternehmerische Entscheidungen seien nicht immer nur mit dem Rechenstift auf betriebswirtschaftlicher Basis zu treffen, sondern es müssten vielfältige Aspekte des Geschäftes, wie Kundenbeziehungen oder Reputation gegenüber Kunden, Investoren, Mitarbeitern Geschäftspartner und Behörden berücksichtigt werden, so der Verteidiger. Er forderte ein diesbezügliches Gutachten sowie die Verlesung der Protokolle der entscheidenden Aufsichtsratssitzungen und Geschäftsberichte. Darüber hinaus habe der Berlin nicht die Absicht gehabt, die Bank zu schädigen und daher liege auch keine Untreue vor, wie sie die Staatsanwaltschaft behaupte. Berlin sei ganz im Gegenteil als Investor selbst von den Organen der Bank hinsichtlich der Eigenmittelsituation getäuscht worden, erklärte Thun-Hohenstein.

Staatsanwalt Robert Riffel erklärte dazu, die Mitangeklagten Kulterer und Kircher hätten angegeben, dass die Platzierung der Vorzugsaktien dazu gedient habe, die Eigenmittellücke zu schließen, die behauptete Kundenanwerbung sei aus keinem Businesspapier zu erkennen. Es gebe keinen Ansatz einer bewertbaren Strategie, so Riffel.

Prozess vertagt

Unmittelbar nach der Mittagspause ist der Untreueprozess gegen Berlin vertagt worden. Berlins Verteidigung möchte noch einen ehemaligen Mitarbeiter der Hypo im Zeugenstand zu Wort kommen lassen, um zu beweisen, dass die Bank zum damaligen Zeitpunkt auf dem Finanzmarkt keine ausreichenden Mittel zum Euribor-Zinssatz bekommen hätte. Der Prozess wird am 8. April fortgesetzt, an diesem Tag wird mit einem Urteil gerechnet.

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