Kulterer legt handschriftliches Geständnis ab
Im Prozess um die umstrittenen Vorzugsaktien bei der Kärntner Hypo-Bank gibt es jetzt zwar eine Pause bis 20. Februar, aber dennoch eine weitere Überraschung: Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer hat am Dienstag dem Gericht in Klagenfurt ein handschriftliches Geständnis zukommen lassen. Gleichzeitig hat er sich von seinem bisherigen Verteidiger Dieter Böhmdorfer getrennt.
Bereits am bisher letzten Verhandlungstag hatte Kulterer gegenüber Richter Christian Liebhauser-Karl (im Bild) „Fehler“ eingeräumt (siehe unten). Doch auf die ausdrückliche Frage, ob dies ein Geständnis sei, sagte er „nein. Denn ich habe keinen bewussten Befugnismissbrauch begangen.“
Im Schreiben, das er aus freien Stücken und ohne Wissen seiner Anwälte verfasste, hat Kulterer gestanden, dass er „durch die Geheimhaltung der Put-Optionen zu den Vorzugsaktien seine Befugnisse missbraucht hat“. Denn ohne die Rückkaufgarantien wären die Vorzugsaktien nicht zu verkaufen gewesen.
Bei diesen Put-Optionen und deren Geheimhaltung habe sich Kulterer „fachlich auf die juristische Expertise“ von Alexander Klaus, damals Anwalt der Hypo, verlassen. Zudem habe auch Notar Reinhard Kern keinen Hinweis geliefert, dass diese Vorgangsweise unzulässig sei. „Sonst hätte Kulterer diesen Weg nicht weiter beschritten“, zitiert Anwalt Ferdinand Lanker aus dem Geständnis.
„Mein Mandant hat in seinem Geständnis aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er der Hypo niemals bewussten Schaden zufügen wollte“, sagt Lanker. Für seinen bisherigen Verteidiger Böhmdorfer ist das Geständnis „bedeutungslos. Durch die Zulassung der Privatgutachten, in denen festgestellt wird, dass sich die Put-Optionen auf die Eigenmittel nicht schädlich auswirkten, kann es ohnehin nur Freisprüche geben“, sagte er zum KURIER.
„Die Beurteilung des Schreibens obliegt dem Schöffensenat“, stellte Gerichtssprecherin Ute Lambauer fest. Von den mitangeklagten Siegfried Grigg und Tilo Berlin ist laut ihren Anwälten mit keinem Geständnis zu rechnen. Der Vierte im Bunde, Josef Kircher, hat bereits gestanden.
Alarmiert
Indes forderte Notenbank-Gouverneur Ewald Nowotny die Bundesregierung auf, rasch ein Bad-Bank-Modell für die Hypo umzusetzen. Andernfalls brauche die Bank für die Bilanzerstellung nochmals staatliche Zuschüsse. Alle Not leidenden Geschäfte, die in die Bad Bank übertragen werden, müssen nämlich mit weniger Eigenkapital unterlegt werden als jene, die in der Hypo verbleiben. Die Task Force Hypo wird die Modelle am Mittwoch vorstellen.
Im Untreueprozess gegen die vier ehemaligen Hypo-Vorstände Wolfgang Kulterer, Josef Kircher, Siegfried Grigg und Tilo Berlin über den Vorzugsaktienverkauf 2006 und die damit verbundenen Rückkaufgarantien in Form von Put-Optionen am Landesgericht Klagenfurt hat Kulterer am Montag bei der Befragung durch den Richter Fehler eingeräumt. Ein Schuldgeständnis im Sinne der Anklage legte er jedoch nicht ab.
Nach den Swap-Verlusten habe es ein Eigenmittelloch in der Höhe von 300 Millionen Euro gegeben, die Situation sei sehr schwierig gewesen, erzählte Kulterer. "Ich hatte nur im Kopf: Wie kann ich die Bank stabilisieren? Damals war es mir nicht bewusst - heute aber schon - dass ich in einzelnen Bereichen zu weit gegangen bin", sagte er.
"War überzeugt, das Richtige zu tun"
Aus heutiger Sicht würde er das nie wieder machen, führte er aus. Es sei völlig falsch gewesen, keine Expertisen einzuholen. "Ich kann mir heute selbst nicht erklären, warum ich diesen gravierenden Fehler begangen habe und muss zu den Konsequenzen stehen. Zum damaligen Zeitpunkt bin ich überzeugt gewesen, das Richtige zu tun." Er habe selbst nie einen Vorteil daraus gezogen.
"Wären Sie nicht verpflichtet gewesen, Ihre Ansicht über die Eigenmittelverträglichkeit den Fachbereichen und Wirtschaftsprüfern mitzuteilen?", fragte Ersatzrichter Manfred Herrnhofer. "Ja, die Fachbereiche und Wirtschaftsprüfer hätten einbezogen werden müssen", so Kulterer. Er habe die Auswirkungen einer breiten Diskussion nicht abschätzen können, weil die Bank aufgrund der Swap-Verluste in den Medien gestanden sei. Es hätte dadurch ein großer Schaden eintreten können, das habe er nicht gewollt. "Das heißt aber nicht, dass es richtig war", sagte Kulterer.
Die Put-Optionen waren laut Kulterer von Hypo-Anwalt Alexander Klaus vorgeschlagen worden. Dadurch habe er, Kulterer, die Sicherheit gehabt, dass alles in Ordnung sei. Diese Nebenvereinbarungen seien in der Form nicht geplant gewesen, es habe sich hier eine Eigendynamik entwickelt. Bankextern sei neben Klaus lediglich der Notar Reinhard Kern informiert gewesen. Er gehe davon aus, dass beide Kenntnis über die Problematik der Eigenmittelanrechnung gehabt hätten. Wenn diese gravierende Bedenken geäußert hätten, wäre das Modell nicht umgesetzt worden.
"Ich habe nichts vertuschen wollen"
Zum Thema Bilanz sagte Kulterer, er sei im September 2006 aus dem Vorstand ausgeschieden, die Bilanzerstellung 2006 sei also nicht in seinen Händen gelegen, er habe daher auch keine Vollständigkeitserklärung unterschrieben. "Ich sehe aber die Optik, die fürchterlich ist. Ich hätte von mir aus die Information bezüglich der Nebenabreden weitergeben müssen. Das war ein Versäumnis, aber ich habe nichts vertuschen wollen", sagte Kulterer. Er fühle sich schuldig, diese Informationen nicht weitergetragen zu haben.
Dass er die Sonderdividende initiiert hatte, gab Kulterer zu. Er habe gewusst, dass die Zinsen steigen und deshalb den Vorständen gesagt: "Ihr müsst euch was überlegen, mit sechs Prozent Dividende wird es schwierig, die restlichen Aktien zu verkaufen." Das habe er sicher Kircher gegenüber erklärt, bei Grigg wisse er es nicht mehr genau. Beim Beschluss über die Sonderdividende habe er jedoch keine Organfunktion mehr gehabt.
Die Hauptverhandlung wurde auf 20. Februar vertagt, die Urteile werden für Ende Februar erwartet.
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