Hypo-Prozess gegen Ex-Chef Pinkl und Co endet mit Freisprüchen

ARCHIVBILD: OEVAG-CHEF FRANZ PINKL TRITT ZURUECK
Es gebe keinen Hinweis auf vorsätzliches Fehlverhalten oder Absprache der Angeklagten.

Der Strafprozess gegen den gesamten im Jahr 2009 amtierenden Vorstand der Hypo-Bank Alpe Adria am Landesgericht Klagenfurt hat am Donnerstag mit Freisprüchen für alle fünf Angeklagten geendet. Einzelrichterin Sabine Roßmann erklärte, sie habe diese Urteile nicht im Zweifel, sondern in der vollen Überzeugung gefällt, dass die Angeklagten nichts falsch gemacht und nichts unterlassen hätten.

Staatsanwalt Andreas Höbl warf Ex-Vorstandsvorsitzendem Franz Pinkl, Ex-Vorstand Andreas Dörhöfer und drei weiteren Ex-Vorständen vor, kurz vor der Verstaatlichung am 14. Dezember 2009 den Aufsichtsrat der Hypo-Bank Alpe Adria nicht ausreichend informiert und dadurch die Liquiditätsprobleme verschleiert zu haben. Die Vorstände hätten in der Sitzung vom 10. Dezember berichten müssen, dass der Mehrheitseigentümer, die Bayerische Landesbank (BLB), das Money Market Limit Agreement (MMLA) von 500 Mio. Euro sowie drei weitere Kredite in Gesamthöhe von 650 Mio. Euro gekündigt hat. Er verwies auf die prekäre Liquiditätslage der Bank, die durch die Kündigung der Kreditlinien wesentlich verschärft worden sei.

"Die Berge sind gekreißt, ein Mäuslein ward geboren"

Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert und sich unter anderem auf das Sachverständigengutachten, das keine Gefährdung der Liquidität durch die Kündigung der Kreditlinien habe feststellen können, berufen. Damit habe es keine wirtschaftlichen Auswirkungen gegeben, folglich sei eine Sonderberichterstattung auch nicht notwendig gewesen, meinte etwa Pinkls Anwalt Gernot Murko. Die Aufsichtsratssitzung habe zwei Tage vor der Verstaatlichung stattgefunden, sechs Mitglieder des Aufsichtsrates hätten über die Informationen ohnehin verfügt, die Vertreter der Minderheitseigentümer hätten keine Möglichkeit gehabt, Einfluss zu nehmen. "Die Berge sind gekreißt, ein Mäuslein ward geboren", kommentierte Murko abschließend das lange Verfahren.

Rechtsanwalt Bernhard Fink als Verteidiger Dörhöfers warf der Staatsanwaltschaft vor, ihre Aufgabe nicht erfüllt zu haben. Nach drei Jahren Ermittlungstätigkeit ohne Einholung eines Gutachtens sei 2015 am Ende ein rudimentärer Strafantrag, nämlich nach Paragraf 255 Aktiengesetz und Paragraf 163a Strafgesetz (unvertretbare Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände, Anm.) übriggeblieben, der vor Verwechslungen - zum Beispiel Liquidität und Eigenkapital - strotze, so Fink. Die Anklage habe daraus eine Verschwörung konstruiert, diesen Vorwurf habe das Beweisverfahren keineswegs bestätigt.

Roßmann konnte keine Hinweise für die Theorie des Staatsanwalts finden. Sie wüsste auch nicht, was die fünf davon gehabt haben sollten, in Absprache und vorsätzlich etwas zu verheimlichen, meinte die Richterin in der Urteilsbegründung. Darüber hinaus habe kein einziger Zeuge bestätigen können, dass Pinkl über die bevorstehende Kündigung der Kreditlinien überhaupt Bescheid wusste.

Auch einen Schaden durch die Unterlassung eines Sonderberichts konnte die Richterin nicht finden. "Das ist hypothetisch und mehr als lebensfremd", sagte sie. In Wirklichkeit wären zu diesem Zeitpunkt alle Maßnahmen zu spät gekommen. Denn das tatsächliche und einzige Gefährdungsszenario sei nicht die Kündigung der Kreditlinien, sondern die zu dünne Eigenkapitaldecke und der drohende Banken-Run gewesen. Und darüber sei ausführlich berichtet worden, führte sie aus. Um das abzuwenden, seien zwei Mrd. Euro notwendig gewesen, und da hätte man schon im Monat davor reagieren müssen.

Der Staatsanwalt meldete Nichtigkeit und Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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