Hypo: Neues Gutachten zu Vorzugsaktien-Deal ’04

Die zwei Ex-Hypo-Banker Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger, Anwalt Gerhard Kucher und Steuerberater Hermann Gabriel sitzen längst ihre Haftstrafen in der Causa Hypo-Vorzugsaktien 2004 ab. Nun kommt es zu einem gutachterlichen Nachschlag.
Der Sachverständige Karl Hengstberger hat ein 479 Seiten starkes Werk zu sechs weiteren Vorzugsaktien-Transaktionen aus dem Jahr 2004 bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt abgeliefert, die nicht Gegenstand des ersten Strafverfahrens waren.
Im Mittelpunkt stehen fünf Privatstiftungen und eine GmbH namhafter Personen, die an dem umstrittenen Vorzugsaktien-Deal der Hypo-Leasing-Holding (HLH) teilnahmen und Gewinne lukrierten.
Kredite aus Vaduz
"Bei allen sechs Transaktionen ist es zu einer indirekten gruppeninternen Finanzierung der Investoren durch die Hypo Bank Liechtenstein gekommen", schreibt Hengstschläger. "Bei der Hypo entstand aufgrund der Transaktionen ein Mittelabfluss, weil höhere Vorzugsdividenden bezahlt als Kreditzinsen vereinnahmt wurden."
Zugleich soll die Hypo-interne Kreditfinanzierung der Investoren laut Hengstberger von den "Verantwortlichen der Hypo" verschleiert und "in Abrede gestellt" worden sein. Zur Erinnerung: 2004 wollten die Hypo-Banker mit diesen Vorzugsaktien-Deals das Eigenkapital der Bank aufbessern. Als Eigenkapital waren diese Vorzugs-Aktien aber laut Aktenlage nur dann anzusehen, wenn damit das Risiko von der Bank vollständig auf die Vorzugsaktionäre ausgelagert wurde.
Eine missbräuchliche Gestaltung liegt dann vor, erläutert Hengstberger in seiner Expertise, wenn der Verkauf der Vorzugsaktien und die Kreditgewährung durch die Hypo Liechtenstein an quasi vermögenslose Gesellschaften bzw. Stiftungen erfolgt sei und keine Risikoauslagerung stattgefunden habe.
In zwei der sechs Fälle soll laut Gutachter keine Risikoauslagerung erfolgt sein. Den Schaden beziffert er mit rund 70.000 bzw. 640.000 Euro. In letzterem Fall sei eine "endgültige Abklärung erst durch Beischaffung weiterer Unterlagen möglich".
Außerdem sei lediglich in einem der sechs Fälle die Vorzugsaktien-Transaktion tatsächlich als "Eigenkapital-Bestandteil" anzurechnen gewesen. Die Vorwürfe wurden und werden bestritten.
Welche Schritte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt in dieser Causa nun setzen wird, ist noch offen. Staatsanwältin Antoinette Tröster bestätigt dem KURIER: "Das Gutachten wird derzeit geprüft."
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