Hypo-Haircut in Kraft: Zinszahlung gestoppt

Das Logo der Sparkasse auf einem modernen Gebäude vor blauem Himmel.
Die Verordnung der Finanzmarktaufsicht gilt ab sofort.

Wie geplant ist bei der staatlichen Krisenbank Hypo Alpe Adria der umstrittene Schuldenschnitt angelaufen. Die landesgarantierten Nachranganleihen sind per Gesetz wertlos. Der Zinsendienst ist eingestellt.

Mit dem heutigen Tag (7. August 2014) ist die erforderliche Verordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden. Das Hypo-Sondergesetz selbst ist seit 31. Juli in Kraft.

Damit stellt die Hypo Alpe Adria auch die bisherigen Zinszahlungen auf die vom Schuldenschnitt betroffenen Nachranganleihen ein.

Erste Klagen gegen das Gesetz können damit aufgesetzt werden. Investoren, die keine Zinsen erhalten, können damit Rechtsmittel einlegen.

Sondergesetz

Mit dem Sondergesetz für die staatliche Krisenbank Hypo Alpe Adria lässt die Republik Gläubiger von landesgarantierten Nachranganleihen im Volumen von rund 800 Mio. Euro bluten. Betroffene Anleihegläubiger und etliche Juristen sehen die Wertloserklärung der Verbindlichkeiten als Enteignung. Auch vor Fälligkeit der Bonds werden Feststellungsklagen erwartet.

Kommentare