Arbeitnehmer ist bei Gang aufs Klo nicht unfallversichert

Der LKW hatte 20 Tonnen Sanitärware, vorwiegend Klomuscheln, transportiert. (Symbolbild)
Urteil: Kläger konnte Sturz auf dem Rückweg vom heimischen WC nicht als Arbeitsunfall geltend machen.

Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Falle eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat das Sozialgericht München entschieden und einem Kläger nicht recht gegeben, der einen Sturz auf dem Rückweg vom heimischen WC als Arbeitsunfall geltend machen wollte. Ein ähnlicher Fall ist in Österreich nicht bekannt, würde jedoch auch hier gelten.

"Wenn ich meinen Wohnraum so gestalte, dass ich im Homeoffice am Weg zum WC verunfalle, weil ich zum Beispiel über das Bügeleisen stolpere, dann bin ich nicht unfallversichert", sagt AK-Juristin Christa Marischka. Es würde dann die Krankenversicherung zum Tragen kommen. Zum Thema Homeoffice gebe es aber noch nicht ausreichend Judikatur, da es noch nicht so verbreitet sei.

Details wichtig

In einem  Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) aus dem Jahre 2007 wurde ein Versicherungsschutz aus der Unfallversicherung beim Gang aufs WC sehr wohl bejaht. Es kam dabei auf ein wichtiges Detail an. Die Treppe, auf der sich der Unfall ereignete, zählte nicht zu den Teilen des Wohnhauses,  welche ausschließlich dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten hinzuzurechnen waren. Der Arbeitnehmer gelangte nur über diese Treppe zu seinem Arbeitsplatz.

Kein Einfluss auf Sicherheit

Das deutsche Gericht argumentierte so: Während Arbeitnehmer beim Gang zur Toilette im Betrieb gegen Unfälle versichert sind, greift der Schutz im Homeoffice nicht, weil der Arbeitgeber dort keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung hat.

Der Kläger arbeitete in einem Büro im Keller seines Hauses. Dort fanden auch regelmäßig Besprechungen mit Kollegen statt. Das Urteil von Juli ist noch nicht rechtskräftig.

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