Holocaust-Klage gegen Erste Group abgewiesen

Das Logo der Erste Bank an einer Fassade mit einem roten Verkehrsschild im Vordergrund.
Ein langer Rechtsstreit um die Ungarn-Tochter der Erste Group ist beendet.

Ein US-Berufungsgericht hat diesen Jänner eine Klage jüdischer Holocaust-Opfer gegen die Erste Group abgewiesen. Die Kläger sahen die österreichische Großbank in ihrem Ungarn-Netz als Rechtsnachfolgerin ungarischer Banken, die in der Nazizeit verwahrtes ungarisches Vermögen nicht herausgaben. Die Erste hatte eine Rechtsnachfolge immer bestritten.

Bis zum jetzigen Bundesgerichtsurteil im Berufungsverfahren hat es vier Jahre gedauert. Der Streitwert lag in Milliardenhöhe. Den Ausgang des Verfahrens hat die Erste Group in ihrem seit Ende letzter Woche vorliegenden Jahresbericht 2014 im Abschnitt offene Rechtsfälle erläutert.

2010 hatten Anwälte für eine Gruppe jüdischer Holocaust-Opfer bzw. deren Nachkommen Ansprüche gegen ungarische Banken geltend gemacht, auch die Erste Group wurde als Beklagte geführt. Die Sammelklage wurde beim Bundesgericht in Chicago eingebracht.

Keine Rechtsnachfolge

In der Klage wurde der Vorwurf erhoben, dass mehrere ungarische Banken zu Unrecht von der Inbesitznahme von jüdischem Vermögen profitiert hätten. Den Wert dieses Vermögens haben die Kläger mit 2 Milliarden Dollar (Wert 1944) beziffert. Was die Erste Group betrifft, so wurde ihr nicht vorgeworfen, an einer widerrechtlichen Aneignung jüdischen Vermögens beteiligt gewesen zu sein. Sie war in dem Verfahren aber trotzdem Beklagte, weil die Kläger nach Erste-Darstellung behauptet hätten, sie wäre Rechtsnachfolgerin mehrerer in dieser Zeit in "Großungarn" tätiger Banken. Das hat die Erste von Anfang an in Abrede gestellt, ebenso wie andere Punkte in der sie betreffenden Klage.

Im Jänner 2014 entschied das Bundesgericht in Chicago zugunsten der Erste Group. Das Verfahren wurde damals beendet. Dagegen beriefen die Kläger. Im Jänner 2015 hat der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit der Berufung nicht statt geben und die Entscheidung des Bundesgerichts in Chicago bestätigt.

Kommentare