Höchstgericht hebt Strafe gegen Herbert Stepic auf
Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Strafbescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) aufgehoben, in dem der frühere Chef der Raiffeisenbank International (RBI), Herbert Stepic, und fünf weitere Manager wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten bestraft wurden, berichtet die Presse.
Die Finanzaufsichtsbehörde FMA hatte die Strafen 2010 im Rahmen der Fusion der Raiffeisen International (RI) und der Raiffeisen Zentralbank zur RBI erlassen. Stepic und ein Kollege sollten je 30.000, die vier weiteren Manager je 15.000 Euro zahlen. Die Begründung: Die Öffentlichkeit hätte früher über "mögliche strategische Optionen" des Zusammenschlusses informiert werden müssen.
Laut Presse hält Stepic das VwGH-Erkenntnis bereits in Händen, die anderen Entscheidungen sind noch nicht zugestellt, dürften aber nicht anders ausfallen. Ein Anwalt ortet darin eine "richtungsweisende Entscheidung für den österreichischen Kapitalmarkt". Emittenten müssten erst Meldung erstatten, wenn die Durchführung der Transaktion "tatsächlich zu erwarten" sei.
Im Zuge der Fusion hatte es insgesamt 15 Anzeigen und Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Insiderhandels gegeben. Zu einem Strafverfahren kam es gegen den Ex-RI-Manager Manfred Url, der im Oktober 2013 freigesprochen wurde (mehr dazu hier), wogegen die Staatsanwaltschaft allerdings berief - somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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