Hilfe für Zulieferbetriebe: Voraussetzung sind 50 % Umsatzbindung

Hilfe für Zulieferbetriebe: Voraussetzung sind 50 % Umsatzbindung
Beantragung der Hilfen für Zulieferbetriebe ist ab Ende Jänner über FinanzOnline möglich.

Die Bundesregierung hat heute die Corona-Hilfen für Zulieferbetriebe konkretisiert. Folgende drei Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen: Mindestens 50 Prozent "Umsatzzusammenhang" mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben. Weiters müssen sie mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zu November/Dezember 2019 nachweisen und ab einer Fördersumme von 5.000 Euro diese Angaben von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigen lassen.

Bevor die Hilfen ausbezahlt werden, muss zunächst die Abrechnung für den Umsatzersatz für den Dezember abgewickelt sein. Das habe vor allem den Grund, dass sich die Betroffenheit der Unternehmen (direkt oder indirekt) in den einzelnen Lockdown-Phasen ändern könne. Als Beispiele nennt die Regierung eine Visagistin, die sowohl Privatkunden betreut, als auch für das Theater arbeitet oder einen Blumenhändler, der auch örtliche Gasthäuser, Hotels und Veranstaltungen beliefert. "Auch er ist mit manchen Teilen seines Umsatzes zu unterschiedlichen Zeiten direkt Betroffener und zu anderen indirekt Betroffener", so das Finanzministerium am Sonntag in einer Aussendung.

Daher werde die Beantragung für die Hilfen für die indirekt betroffenen Unternehmen ab Ende Jänner über FinanzOnline möglich sein. Aufgrund der europäischen Beihilfenregeln betrage die maximale Auszahlungssumme 800.000 Euro, die Mindestauszahlungssumme 1.500 Euro, in Einzelfällen 2.300 Euro.

Es würden grundsätzlich die gleichen Kriterien wie beim Umsatzersatz gelten, auch für die Entschädigungssätze der einzelnen Branchen. Demnach erhält ein indirekt betroffenes Unternehmen aus dem Handel den gleichen Prozentsatz an Umsatz ersetzt, der auch für direkt betroffene Handelsunternehmen im selben Zeitraum gegolten hat.

"Viele tausende Betriebe mit hunderttausenden Arbeitsplätzen werden damit massiv unterstützt, darunter auch kleine, Kleinst- und Einpersonen-Unternehmen. Das war mir ein wichtiges persönliches Anliegen", so Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der wie Finanzminister Gernot Blümel auf die Bedeutung der Hilfe für den Arbeitsmarkt hinwies.

Zusätzlich zu diesem Umsatzersatz arbeitet die Bundesregierung im Rahmen des Fixkostenzuschusses II an weiteren Verbesserungen für besonders notleidende Branchen, versichert das Finanzministerium.

 

 

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