Es muss ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent im 3. Quartal 2020 gegenüber dem 3. Quartal 2019 vorliegen. Basis ist die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA), die vom Finanzministerium (BMF) dem Arbeitsmarktservice (AMS) zur Verfügung gestellt wird.
Doch die UVA enthält nur die im Inland erzielten Umsätze. Gute zwei Drittel aller Reisebüros allerdings erbringen den Großteil ihrer Umsätze nicht in Österreich, sondern in den Urlaubsgebieten. Pauschalreisen werden üblicherweise kaum für Ferien auf der Alm gebucht, sondern für internationale Urlaubsdestinationen. Nennenswerte Inlandsumsätze machen lediglich auf Incoming oder Kongress-Tourismus spezialisierte Reisebüros, die Gäste nach Österreich bringen.
Als die Anträge in den vergangenen Wochen der Reihe nach abgelehnt wurden, ging die Branche auf die Barrikaden. „Das ist ein Schildbürgerstreich erster Güte. Es ist wohl unbestritten, dass die Reisebüros und die Veranstalter die am meisten betroffene Branche überhaupt ist. Da wird genau dafür eine Richtlinie beschlossen, die aber einen guten Teil der Unternehmen ausschließt“, empört sich Gregor Kadanka, Obmann des Reisebüro-Fachverbandes.
So berichtet ein Wiener Reisebüro, dass die Anträge noch nicht einmal bearbeitet waren, man aber vom AMS bereits die Absage erhielt. Mit der Begründung, „dass die von uns angegebenen Umsatzzahlen nicht mit der UVA übereinstimmen. Wir verkaufen zu 99,9 Prozent Auslandsreisen, welche mit null Prozent besteuert sind und daher nicht in der UVA aufscheinen“.
Der Unternehmer liefert das Rechenbeispiel gleich mit. Seine Umsätze laut UVA lagen 2020 bei nur 1675 Euro, was gegenüber 2019 sogar eine Steigerung von mehr als 100 Prozent bedeutet hätte. Der tatsächliche Umsatz im dritten Quartal schrumpfte allerdings von knapp 2,4 Millionen auf rund 406.000 Euro.
Ein Gespräch mit den Vorständen des AMS und dem zuständigen Experten im Kabinett von Arbeitsminister Martin Kocher brachte nichts. Ebenso ein Brief an den Minister.
Der Fachverband beschwerte sich in dem Schreiben, dass der Problematik „kein Verständnis“ entgegengebracht worden sei. Vielmehr habe der Kabinettsmitarbeiter die Angabe der Auslandsumsätze bei den Kurzarbeits-Anträgen als „dumm, sehr mutig oder in betrügerischer Absicht bezeichnet“.
In der Richtlinie werde, argumentiert Kadanka, „mit keinem Wort festgehalten, dass nur die Daten der UVA von Relevanz sind“.
Die Branche schlägt vor, die Auslandsumsätze durch Bestätigungen der Steuerberater nachzuweisen. Das habe bei allen bisherigen Corona-Hilfen auch funktioniert.
„Abgrenzungsproblematiken bei der besonderen Betroffenheit gibt es immer wieder“, heißt es im abweisenden Antwortschreiben aus dem Kocher-Kabinett.
Dazu Kadanka: „Im Eifer des Gefechts können solche Fehler passieren. Aber wir weisen schon seit mehr als einem Monat auf dieses Problem hin. Es ist völlig unverständlich, dass man nicht bereit ist, diesen Fehler zu korrigieren“. Gegenüber dem KURIER erklärte ein Minister-Sprecher, auch das Gesetz verweise auf Daten des BMF.
Vurschrift bleibt eben Vurschrift.
andrea.hodoschek
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