Heimische Reisebüros in der Betroffenheits-Falle

Heimische Reisebüros in der Betroffenheits-Falle
Keine volle Kurzarbeitshilfe mehr für die meisten Reisebüros, Auslandsumsätze werden nicht mit eingerechnet, Branche empört sich über „Schildbürgerstreich“

Die österreichische Corona-Bürokratie liefert am Beispiel der Reisebüros derzeit ein Meisterstück. Mit unangenehmen wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen.

Wenige Branchen hat die Pandemie derart in Mitleidenschaft gezogen wie die heimischen Reisebüros und die Reiseveranstalter. Dass diese Unternehmen „besonders betroffen“ sind, daran bestand bisher kein Zweifel. Jetzt allerdings ist es vorbei mit dem Betroffenheitsstatus. Doch dieser ist die Voraussetzung dafür, weiterhin volle Kurzarbeitshilfe zu beziehen.

Um die großzügige Unterstützung nicht endlos nach dem Gießkannenprinzip auszuschütten, beschloss die Regierung für die „Phase 5“ strengere Kriterien. Nur „besonders“ von der Corona-Krise betroffene Unternehmen erhalten einen 100-prozentigen Ersatz für die Ausfallsstunden.

Wie aber wird besondere Betroffenheit definiert?

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