Handytarife: Gericht bremst "Drei" bei Preiserhöhungen

Handytarife: Gericht bremst "Drei" bei Preiserhöhungen
OLG-Urteil nach Klage: Mobilfunker darf Handytarife nicht uneingeschränkt einseitig erhöhen.

"Drei"-Kunden: Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat den Mobilfunker bei seinen Preiserhöhungen gebremst. "Drei" (Hutchison) dürfe nicht ohne jegliche inhaltliche Beschränkung die Handytarife erhöhen, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Montag mit. Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Servicepauschale"

"Drei" hatte 2016 bei 16 Tarifen das monatliche Grundentgelt um bis zu drei Euro erhöht und eine jährliche "Servicepauschale" von 20 Euro eingeführt. Der Mobilfunkanbieter berief sich dabei auf eine Vertragsklausel, gegen die der VKI klagte.

"Die beanstandete Klausel lässt eine einseitige Entgeltänderung ohne jegliche inhaltliche Beschränkung zu. Eine solche Klausel ist unserer Meinung nach nicht mit den Konsumentenschutzbestimmungen vereinbar", erklärte VKI-Juristin Marlies Leisentritt in der Aussendung. "Das Oberlandesgericht Wien bestätigte dies nun und entschied, dass eine einseitige Erhöhung des Entgeltes nur unter den Voraussetzungen des Konsumentenschutzgesetzes und der Vereinbarung eines entsprechenden Änderungsvorbehaltes zulässig ist."

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