Handelsverband fordert Abholmöglichkeit bei geschlossen Geschäften

Handelsverband fordert Abholmöglichkeit bei geschlossen Geschäften
Sofern die Schutzzwecke der Covid-Verordnung erfüllt werden, ist der Verband für Abholmöglichkeiten für online bestellte Waren (Click&Collect) bei derzeit noch geschlossenen Geschäften.

Der Handelsverband fordert Abholmöglichkeiten für online bestellte Waren (Click&Collect) bei derzeit noch geschlossenen Geschäfte, sofern die Schutzzwecke der Covid-Verordnung erfüllt werden. Mitglieder des Handelsverbandes haben dazu ein Kurzgutachten bei der Wiener Anwaltskanzlei Fellner Wratzfeld & Partner in Auftrag gegeben.

Laut Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will zeigt das Gutachten, dass Click&Collect möglich sein sollte, wenn folgende drei Punkte erfüllt sind: Eine Abholmöglichkeiten außerhalb von Kundenbereichen (etwa am Parkplatz), Einhaltung mindestens der gleichen Sicherheitsstandards wie für 400 Quadratmeter-Betriebe und wenn gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten wird.

"Mit Click&Collect kann dem vollständigen Entzug der wirtschaftlichen Existenz entgegengewirkt werden, ohne dass damit die Gesundheitssituation der Bevölkerung verschlechtert wird", so der Handelsverband-Geschäftsführer.

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