Gute Konjunktur: Wiener Börse wird für KMUs geöffnet

Finanzminister Hartwig Löger
Finanzminister Hartwig Löger gibt den Start frei, die Nachfrage der Unternehmen ist groß.

„Die Nachfrage bei den KMUs ist enorm hoch. Ein gutes Dutzend Unternehmen hat Interesse bei der Wiener Börse deponiert und will diesen Weg der Kapitalbeschaffung gehen“, begründet Finanzminister Hartwig Löger, ÖVP, die Öffnung des sogenannten Dritten Marktes für Familienunternehmen.

Die Stimmung in der Wirtschaft sei so gut wie schon seit zehn Jahren nicht mehr, „das beflügelt die Investitionsbereitschaft der Unternehmen“. Dafür benötigen die Firmen Finanzierungen. Löger will den Unternehmen den Zugang zu Eigenkapital erleichtern und verhindern, dass sie Kapital im Ausland beschaffen. In Deutschland wurde der sogenannte Dritte Markt bereits 2016 wieder belebt.

Dieser Dritte Markt ist das Einstiegssegment an der Wiener Börse. Er ist ungeregelt und betrifft Wertpapiere, die nicht zum Amtlichen Handel zugelassen sind. Eine Notierung ist für die Unternehmen nicht so aufwendig wie im Prime Market. Doch seit 2011 gab es in Wien keine Emission mehr, dieser Bereich droht auszutrocknen.

Der Grund: Seit damals sind am Dritten Markt nur Namens- und keine Inhaberaktien erlaubt. Statt österreichischer KMUs notieren dort hauptsächlich ausländische Unternehmen. Inhaberaktien können nur von AGs ausgegeben werden, die an einem geregelten Markt gelistet sind.

Finanz- und Justizministerium haben nun, wie im Regierungsprogramm angekündigt, gemeinsam ein Konzept ausgearbeitet, Inhaberaktien für den Dritten Markt handelbar und transparent zu machen, das in den nächsten Monaten realisiert werden soll. Rechtlich bedarf es dazu lediglich einer kleinen Änderung im Aktiengesetz. In einer Sammelurkunde müssen die Eigentümer der Inhaberaktien vermerkt werden und die Aktien bei einem Zentralverwahrer, der Oesterreichischen Kontrollbank, hinterlegt werden. Der Parlamentsbeschluss ist für Herbst geplant.

Geldwäsche

Inhaberaktien wurden deswegen verboten, weil die FATF (Geldwäsche-Taskforce der OECD) kritisiert hatte, die Papiere seien zur Geldwäsche geeignet. Ein Wechsel des Besitzers könne nicht nachvollzogen werden. Im Finanzministerium hofft man, dass die neue Regelung von der FATF abgesegnet wird. Außerdem habe es in den vergangenen Jahren in Österreich etliche Verschärfungen bei der Bekämpfung von Geldwäsche gegeben.

Absichtserklärungen von Unternehmen

Börse-Chef Christoph Boschan spricht von „einer Rückkehr zum europäischen Normalzustand. Auch mittelständische Unternehmen können sich wieder der Börse zuwenden“. Die Wiener Börse könne die konkrete Nachfrage mehrerer Unternehmen bestätigen, "uns liegen einige Absichtserklärungen von österreichischen Unternehmen vor". Mit dem ersten Schritt an die Wiener Börse sei in Folge auch die Weiterentwicklung am heimischen Kapitalmarkt wieder möglich. Wer Start-up sage, „muss auch Börse sagen“.

Jetzt, wo der politische Wille da sei, "sollte unverzüglich das entsprechende Gesetz erlassen werden", hofft Boschan.

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