Grunderwerbssteuer: Rebellion gegen Reform

Eine moderne Küche mit einer Kochinsel mit Marmorplatte und weißen Schränken.
Die AK hält die geplante Neuregelung für verfassungswidrig; Widerstand auch beim ÖGB.

Die geplante Reform der Grunderwerbssteuer, deren Begutachtungsfrist am Freitag zu Ende geht, erregt die Gemüter. Die Arbeiterkammer (AK) kündigt nun auch den Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) an: Man werde einen geeigneten Fall vor das Höchstgericht bringen. Dass sie auch die - dem Gesetzgeber vom VfGH bis Ende Mai aufgetragene - Reparatur der Regelung für verfassungswidrig hält, hatte die AK bereits im März betont. Dies bezog sich unter anderem auf das Festhalten an den veralteten Einheitswerten.

"Steuergeschenke"

In ihrer offiziellen Stellungnahme spricht die AK nun von "großzügigen Steuergeschenken an einige wenige" und prangert einem Bericht des Standard zufolge frisch eingeführte "Zuckerln" an: So gelte der Freibetrag von 365.000 Euro nicht mehr wie bisher nur für unentgeltliche Unternehmensübergaben.

Auch beim Gewerkschaftsbund ÖGB stößt die geplante Reform der Grunderwerbssteuer auf Widerstand: "Wir lehnen den Gesetzesvorschlag ab und wollen, dass er überarbeitet wird", sagt Bernhard Achitz.

Erweiterter Familienbegriff

Eine Infografik zur Grunderwerbsteuer mit einem Beispiel für ein Einfamilienhaus.
Auch bei der Reform bleibt der Einheitswert einMaß der Dinge, und zwar nun für alle Übertragungen im Familienverband - ob vererbt, verschenkt oder verkauft. Der Familienbegriff wird dabei ausgeweitet, auch Geschwister, Nichten und Neffen sind inkludiert.

AK-Steuerexperte Otto Farny hatte zuletzt - neben dem Festhalten an den veralteten und damit ungeeigneten Einheitswerten zur Bemessung der Steuer - zudem als problematisch bezeichnet, dass Kauf und Schenkung unter Verwandten nicht gleichwertig eingestuft würden. "Das Heranziehen des dreifachen Einheitswerts bei Erbschaft und Schenkung zwischen Verwandten einerseits und des Verkehrswerts beim Kauf zwischen Verwandten andererseits ist verfassungswidrig", hieß es. Schließlich müsse man beim Kauf eines Grundstücks dreimal mehr Grunderwerbssteuer zahlen als wenn man dasselbe Grundstück geschenkt bekomme.

Im Finanzministerium wiegelt man trotz der Bedenken von AK und ÖGB ab. Man habe den Entwurf rechtlich genau geprüft und warte erst einmal das Ende der Begutachtung ab, hieß es laut Standard aus dem Büro von Finanzstaatssekretär Jochen Danninger (ÖVP). Und seitens des Büros von SPÖ-Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl wollte man dem Bericht zufolge gar keinen Kommentar abgeben, während noch die offizielle Begutachtungsfrist läuft.

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