"Griaß di" ist keine Marke mehr

Ein Mann mit blauem T-Shirt und Heugabel vor einer Holzwand.
Eine deutsche Firma hatte sich die Grußformel patentieren lassen. Aus Tirol kam Widerstand - erfolgreich.

Griaß di" ist nicht mehr in deutscher Hand. Der Markenschutz für die von einer deutschen Firma patentierte Grußformel ist vom europäischen Harmonisierungsamt im spanischen Alicante in erster Instanz aufgehoben worden, bestätigte die Wirtschaftskammer Tirol. Die Interessensvertretung hatte die Löschung der Marke beantragt und recht bekommen.

Eine Person trägt ein pinkes T-Shirt mit der Aufschrift „Griaß di!“.
"Griaß di!" Die Druckerei Mayr & Abel Druck GmbH aus Legau ließ sich den Druck für Oberbekleidung und Drucksorten in Spanien registrieren; honorarfrei
Die Entscheidung des Harmonisierungsamts betreffe Aufdrucke auf Kleidungsstücken sowie die Verwendung für Dienstleistungen, sagt der Abteilungsleiter für Innovation und Technologie in der Wirtschaftskammer, Gernot Bock. Es sei erkannt worden, dass "Griaß di" keine Kennzeichenwirkung habe. Es stelle einen Gruß und keine Marke dar. Eine Marke sei ein Kennzeichen für ein Produkt oder eine Dienstleistung und müsse so wahrgenommen werden.

Dem deutschen Unternehmen stehe nun in zweiter Instanz ein Beschwerderecht gegen die Entscheidung zu. In einer allfälligen dritten Instanz könnte man sich auch noch an den Europäischen Gerichtshof ( EuGH) wenden.

Die Causa war im August 2012 hochgekocht, als der Tiroler Unternehmer Philipp Reindl mit dem Druck der Grußformel auf T-Shirts beinahe rechtliche Schwierigkeiten bekommen hätte. Reindl hatte die "Griaß di"-Leiberl im Internet auf einer Online-Plattform vertrieben. Allerdings ließ die deutsche Firma bereits im Jahr 2011 die zwei Wörter patentieren. Der "Erfinder" des "Griaß di"-T-Shirts kündigte darauf an, sich gegen das Verwendungsverbot der Grußformel zu wehren. Ein Jahr später zeitigten seine Bemühungen Erfolg.

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