Goldman Sachs plant Anleihe nach Scharia-Recht

Die US-Investmentbank Goldman Sachs startet einen neuen Anlauf für eine zinslose Anleihe nach dem islamischen Recht der Scharia. Die Anleihe soll über fünf Jahre laufen und ein Volumen von 500 Millionen Dollar (386 Mio. Euro) haben, berichtete die "Financial Times". Vertreter des Wall-Street-Instituts würden sich mit Investoren in Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten treffen.
Goldman Sachs hatte bereits vor drei Jahren versucht, eine islamische Anleihe zu platzieren - allerdings vergeblich, weil islamische Gelehrte damals die Anlagestruktur kritisierten. Die Mängel sollen nun beseitigt worden sein.
Die britische HSBC hatte 2011 als erste internationale Großbank eine Scharia konforme Anleihe aufgelegt. Der Markt für solche Wertpapiere war über Jahre deutlich gewachsen, 2013 allerdings wieder spürbar zurückgegangen.
Die Eckpfeiler des Islamic Banking
Grundpfeiler ist das Verbot von Zinsen. Wer sein Geld daher nach islamischen Regeln (" Halal") anlegt, wird am künftigen Gewinn - oder Verlust - der Bankgeschäfte beteiligt. Garantie für eine bestimmte Verzinsung gibt es nicht. Zweiter Grundsatz ist, dass jeder Transaktion ein reales Geschäft zugrundeliegen muss. Geld darf nicht Geld verdienen, sondern muss dazu verwendet werden, reale Geschäfte zu finanzieren. Spekulation ist ebenso verboten. Dennoch können islamische Banken die meisten bekannten Bankprodukte anbieten, von Kreditkarten - ohne verzinsten Überziehungsrahmen - bis zu Leasing.
Islamisches Banking untersagt Investitionen in Geschäfte, wo Alkohol oder Schweinefleisch im Spiel ist - also auch in Restaurants, wo Alkohol ausgeschenkt wird. Verboten ist es auch, Geld in Glücksspiel, konventionelle Banken oder Versicherungen, die Rüstungsindustrie, die Unterhaltungsindustrie, die Klon- und Stammzellenforschung oder allgemein umwelt- und gesundheitsschädigende beziehungsweise arbeitnehmerdiskriminierende Unternehmen zu investieren.
Auch "klassische" Banken können islamische Produkte anbieten - indem sie ein "islamic window", also eine eigene Abteilung in der Bank schaffen, die nach den zulässigen Regeln arbeitet. Dazu muss ein Experten-Rat, international "Sharia-Board" genannt, eingerichtet werden, der aus drei Personen besteht, mindestens einer davon islamischer Rechtsexperte. Die Experten müssen dafür garantieren, dass die Regeln des islamischen Banking eingehalten werden.
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