Gläubiger können Konten von Schuldnern künftig leichter sperren

Ein Mann mit Brille und Anzug gestikuliert an einem Tisch.
Justizminister Brandstetter hat Exekutionsordnungs-Novelle 2016 heute in Begutachtung geschickt.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat den Entwurf für die Exekutionsordnungs-Novelle 2016 und eine Novelle zum Rechtspflegergesetz Montag in die Begutachtung geschickt. Unter anderem soll es Gläubigern erleichtert werden, Konten von Schuldner sperren zu lassen, damit diese kein Geld überweisen oder abheben und so dem Zugriff der Gläubiger entziehen können.

Die EO-Novelle enthält begleitende Regelungen zu einer entsprechenden EU-Verordnung und sieht außerdem eine Anpassung ausländischer Exekutionstitel vor, die in Österreich nicht bekannte Maßnahmen enthalten, wie das Justizministerium in einer Aussendung erläuterte.

Für Arbeitgeber soll der Gesetzesentwurf Erleichterungen bei Lohnpfändungen bringen. Weiters sollen die gesetzlichen Bestimmungen für die im vergangenen Jahr gegründete justizeigene Versteigerungsplattform (www.justiz-auktion.at) aus Basis der bisher gewonnenen Erfahrungen angepasst werden - z. B. sollen die zur Versteigerungen gelangenden Gegenstände besser beschrieben werden.

Auch eine Novelle zum Rechtspflegergesetz (RechtspflegerG) ist seit heute in Begutachtung. Sie soll unter anderem bei Exekutions-und Insolvenzrecht und in Firmenbuchsachen die Zuständigkeiten von Rechtspfleger und Richter neu regeln.

Kommentare