Gestaffelte Pensionsanpassung für VfGH legitim

Glas mit Münzen. Aufschrift Rente / Pension
Höchstrichter verweisen auf weiten Gestaltungsspielraum bei der Regelung der Pensionen.

Die Staffelung bei der Pensionserhöhung 2018 war legitim. Der VfGH hat die Behandlung entsprechender Beschwerden dagegen abgelehnt, da sie keine ausreichende Chance auf Erfolg hätten. Grund: der Gesetzgeber habe einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes.

Die Beschwerde richtete sich dagegen, dass Beziehern höhere Renten nicht einmal die Inflation abgegolten worden sei, was gegen den Vertrauensschutz verstoße.

Eine Erhöhung um 2,2 Prozent gab es 2018 bis zu einem Gesamteinkommen von 1.500 Euro. Darüber wurden die Pensionen bis zu 2.000 Euro um einen Fixbetrag von 33 Euro erhöht. Die eigentlich vorgesehene Inflationsabgeltung von 1,6 Prozent wurde bis zu einem Einkommen von 3.355 Euro gewährt. Bis zu 4.980 Euro sank der Prozentsatz dann von 1,6 Prozent linear auf Null ab. Bei Ruhensbezügen darüber fand keine Erhöhung mehr statt.

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