Oberlandesgericht lehnt Treuhand für Signa Prime ab

Oberlandesgericht lehnt Treuhand für Signa Prime ab
Damit hat das Gericht dem Sanierungsplan die Bestätigung versagt. Entscheidung kann noch vor dem OGH beeinsprucht werden.

Nach dem Zusammenbruch des Imperiums von Rene Benko geht es um die Verwertung der Assets, allen voran der zahlreichen Immobilien. Dazu hat sich die Mehrzahl der Gläubiger für ein Treuhandverfahren zur Abwicklung der Signa Prime ausgesprochen. Dieses dauert bis zu fünf Jahre. Der lange Zeitraum hat den Vorteil, dass die Käufersuche nicht eilt und ein höherer Ertrag am Ende des Tages rausschauen könnte. Doch Wolfgang Peschorn, Chef der Finanzprokuratur und damit Vertreter der Republik in dem Verfahren, sprach sich für einen Konkurs als bessere, weil saubere Lösung aus. Das Ziel sei auch hier die bestmögliche Verwertung des vorhandenen Vermögens.

Peschorn ging vor Gericht und klagte gegen den Beschluss der Gläubigerversammlung. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat dem Rekurs nun stattgegeben. Damit hat das Gericht dem Sanierungsplan die Bestätigung versagt. „Bis zur Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien wird das Verfahren weiterhin als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung geführt“, teilte die Rechtsanwaltskanzlei des Signa-Prime-Sanierungsverwalterin Abel Rechtsanwälte am Montag mit.  

Die Unternehmensfortführung der Signa Prime  bleibe „weiterhin aufrecht“. Die Signa Prime kann die Entscheidung noch vor dem Obersten Gerichtshof  anfechten. 

 Laut einem "Standard"-Bericht von Mitte Juni hat die Signa Prime beim Finanzamt ein Guthaben, statt Schulden. Sollte die Signa Prime ein Guthaben statt Schulden bei der Finanz haben, dann wäre die Republik keine Gläubigerin mehr und es gäbe keine rechtliche Grundlage für ihren Einspruch gegen eine Treuhandlösung, schrieb die Zeitung damals. Dies wurde offenbar beim OLG-Entscheid nicht berücksichtigt.

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