Gericht hebt Strafbescheid der FMA gegen Hypo NÖ auf

Das Schild der Hypo NÖ Gruppe an einer Gebäudefassade.
Hypo fordert 58-Millionen-Pönale zurück, Finanzmarktaufsicht will neu ermitteln.

Die Hypo Niederösterreich hat einen Sieg gegen die Finanzmarktaufsicht (FMA) errungen: Diese hatte der Bank am 1. Juni 2011 einen Bescheid über die Zahlung von 58 Millionen Euro Strafzinsen zugestellt. Der Grund: Die Hypo habe einer eigens für Wertpapierhandel gegründeten irischen Gesellschaft namens „Augustus“, mit der hohe Verluste unter anderem mit Lehman-Papieren eingefahren wurden, 800 Millionen Euro Kredit gegeben. Damit ist laut FMA die Großveranlagungsgrenze überschritten worden. Die Hypo hat die Strafe im Sommer 2011 bezahlt, den Bescheid allerdings bekämpft. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun den gesamten Bescheid der FMA aufgehoben. Die Hypo fordert die 58 Millionen Euro, die ins Bundesbudget gegangen sind, nun zurück.

Der Verwaltungsgerichtshof argumentiert, dass „Augustus“ keine Hypo-fremde Gesellschaft sei, sondern zur Hypo-Gruppe zu rechnen sei. In diesem Fall ist eine Großveranlagungsgrenze nicht anzuwenden. Diese Grenze gilt nur für Kredite an Bank-fremde Unternehmen.

Die FMA sieht sich aber gerade durch den VwGH-Bescheid zu neuen Ermittlungen beauftragt, am Ende könnte es entweder keinen neuen Bescheid geben oder aber einen Ersatzbescheid mit demselben Inhalt, aber einer anderen Begründung.

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