Gericht: easybank verrechnet zu viel für Basiskonto

Wollf: "Viele Bürger können sich Zugang zum Recht nicht mehr leisten."
Kosten-Obergrenze darf auch durch Zusatzgebühren nicht überschritten werden.

Das von der BAWAG-Tochter easybank angebotene Basiskonto ist unter Umständen teurer als gesetzlich erlaubt, weil die Vertragsklauseln zusätzlich zum Grundentgelt Gebühren vorsehen, durch die die erlaubten Kosten für die Kunden überschritten werden können. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien nun entschieden, nachdem der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die easybank geklagt hatte.

14 der 15 eingeklagten Klauseln seien gesetzwidrig, teilte der VKI am Mittwoch mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Recht auf ein Basiskonto mit grundlegenden Funktionen gibt es in der EU seit dem Jahr 2016 auch für Menschen, die kein regelmäßiges Gehalt oder eine Pension beziehen. In Österreich dürfen für ein solches Konto maximal 80 Euro pro Jahr verrechnet werden, bei besonders schutzwürdigen Personen nur 40 Euro pro Jahr. Diese Höchstgrenzen dürfen auch durch Zusatzgebühren, etwa für die Zusendung von Kontoauszügen, nicht überschritten werden. Aus diesem Grund hatte bereits das erstinstanzliche Handelsgericht Wien Gebühren für Bargeldbehebungen oder die Nachbestellungen der Karte rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt.

Diskriminierend und daher gesetzwidrig ist demnach auch, dass die easybank Kunden mit regelmäßigen Zahlungseingängen Gratiskonten anbietet, während für Basiskonten Gebühren verrechnet werden.

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