Gericht annuliert Kündigung von Schwangerer
Symbolbild
Während sie schwanger war, wurde eine Linzer Friseurin gekündigt. Rechtswidrig, wie das Arbeitsgericht laut Arbeiterkammer (AK) nun feststellte.
Die Kammer schildert den Fall so: Als die Frau im Mutterschutz bei der Gebietskrankenkasse das ihr zustehende Wochengeld beantragte, merkte sie, dass ihr Arbeitgeber sie wenige Tage zuvor - ohne sie zu informieren - bei der Gebietskrankenkasse abgemeldet hatte. Auf Nachfrage teilte er ihr mit, der Betrieb sei mittlerweile von einer anderen Firma übernommen worden.
Erst vor Gericht habe der neue Eigentümer akzeptiert, dass mit dem Betriebsübergang auch das Arbeitsverhältnis mit der betroffenen Arbeitnehmerin auf seine Firma übergegangen ist. Das Arbeitsverhältnis wurde fortgesetzt, die Frau bekam auch offene Sonderzahlungen in Höhe von 213 Euro nachgezahlt.
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