Gasthermen: Mieter zahlen weiterhin drauf

Vielerorts in Wien hängen in den Mietwohnungen noch Gasthermen aus den 90er-Jahren, die entweder gerade noch funktionieren, oder längst den Geist aufgegeben haben. Wenn es um die Erhaltungspflichten der Geräte geht, scheiden sich sehr oft die Geister. Nicht einmal der Gesetzgeber kennt die genaue Lage - Gerichte legen die Gesetze widersprüchlich und uneinheitlich aus. Seit langem fordern Konsumentenschützer klare Bestimmungen im Mietrecht. Man müsse klar festlegen, dass in Mietwohnungen die Erhaltungspflicht den Vermieter trifft.
2009 entschied der Oberste Gerichtshof, dass Vermieter nicht mehr zu Thermenreparaturen verpflichtet sind. Als Ausgleich für eine schadhafte Therme können Mieter eine Mietzinsminderung verlangen. Laut einem OGH-Urteil vom Dezember 2013 fällt diese aber weg, wenn der Mieter die Therme auf eigene Kosten repariert hat.
Mietrechtsreform

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