Frankenkredite: Die ersten Klagen trudeln ein

Frankenkredite: Die ersten Klagen trudeln ein
Stop-Loss-Order erwiesen sich als schädlich statt nützlich. Anlegeranwalt verschickt erste Klagen.

Die Verteuerung des Schweizer Franken, die rund 150.000 österreichische Kreditnehmer schmerzlich zu spüren bekommen haben, hat ein juristisches Nachspiel. Ein Anlegeranwalt hat nun die erste Klage gegen eine Bank eingebracht. Es geht um die sogenannten Stop-Loss-Order, die die Fremdwährungskredit absichern hätten sollen, ihre Funktion aber nicht erfüllt haben.

Das Prinzip der Stop-Loss-Aufträge: Verändert sich der Kurs einer Fremdwährung über eine vereinbarte Grenze hinaus, wird der Kredit automatisch in Euro umgewandelt. Damit sollten weitere Verluste vermieden werden. Im Falle von Frankenkrediten, die in großem Stil an Häuslbauer vergeben wurden, haben viele Verbraucher eine Konvertierung bei knapp unter 1,20 in Auftrag gegeben. Das war der Mindestkurs, von dem die Schweizer Nationalbank ( SNB) im Jänner abgelassen hat. In der Folge ist der Euro binnen kurzer Zeit auf unter 1 Franken abgesackt. Derzeit ist 1 Euro 1,03 Franken wert.

Die Stop-Loss-Order wurden aber Anfang des Jahres zu weit tieferen Kursen ausgeführt, oft sogar unter 1,00. Der Verlust und damit die zurückzuzahlende Schuld hat sich also deutlich erhöht.

Brandbeschleuniger

Der Klage zufolge, die sich gegen die Hypo Bank Burgenland richtet, wirkten die Stop-Loss-Aufträge als "Brandbeschleuniger", da der Euro-Franken-Markt ein "künstlich illiquider" sei. Der Bankberater, argumentiert Anlegeranwalt Michael Poduschka, hätte dies wissen und den Kunden mitteilen müssen. "Der richtige Ratschlag wäre daher gewesen, entweder kein Stop-Loss zu setzen und das Risiko bei Aufwertung des Schweizer Franken 'auszusitzen' oder sofort in Euro zu wechseln."

Hätten die beiden Kläger über die Unwirksamkeit des Stop-Loss-Auftrags Bescheid gewusst, hätten sie im März 2013 sofort die Umwandlung ihres Fremdwährungskredits - damals lag der Kurs bei 1,23 Franken - in Auftrag gegeben; ihre Schulden hätten sich dann nicht am 15. Jänner 2015 nominell um 20 Prozent erhöht. Sie fordern daher 13.500 Euro Schadenersatz.

"Stop-Loss hätte gar nicht verkauft werden dürfen."

Poduschka stützt sich auch auf ein Gutachten, das er im Jänner bei einem berichtlich beeideten Sachverständigen, Manfred Lappe, erstellen ließ. Demnach war schon 2010 bekannt, dass sich Stop-Loss-Aufträge bei Frankenkrediten negativ auf die Kunden auswirkten, daher seien sie ungeeignet. In Beratungsgesprächen sollten Banken auf die Risiken hinweisen, zum Beispiel klarstellen, dass das Stop-Loss-Limit kein Ausführungskurs sei.

Dem Anlegeranwalt, der rund 120 Stop-Loss-Geschädigte vertritt, geht es nicht darum, wie das Beratungsgespräch im Einzelfall verlaufen ist. "Stop-Loss hätte gar nicht verkauft werden dürfen", sagte er zur APA. In den kommenden Tagen will er weitere Klagen gegen Banken einbringen.

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