Flugverspätung: Passagiere gehen oft leer aus

Unfreiwilliges Warten auf den Flug muss entschädigt werden - doch neun von zehn Passagiere kennen ihr Rechte nicht.
Fluggästen steht bei Verspätung oder Ausfall Entschädigung zu – Airlines wissen das häufig zu verhindern.

Airlines müssen ihren Kunden Entschädigung zahlen, wenn der Flug mehr als drei Stunden zu spät ist, ausfällt, überbucht ist oder wenn die Passagiere ihren Anschluss verpassen. Theoretisch. In der Praxis sieht das anders aus. Fluglinien wehren sich oftmals gegen Zahlungen, kritisiert die Arbeiterkammer Oberösterreich. Und die Fluggäste sind schlecht über ihre Rechte aufgeklärt.

Nur zehn Prozent der anspruchsberechtigten Passagiere wendeten sich mit ihren Forderungen an die Airline, wertete die Wiener Plattform Fairplane aus. Von ihnen bekomme nur die Hälfte tatsächlich eine Entschädigung. Damit verzichteten allein österreichische Passagiere jährlich auf 72 Millionen Euro.

Schuld daran sei die Informationspolitik der Luftfahrtkonzerne. "Neun von zehn Passagieren kennen ihr Rechte nicht. Die Airlines sorgen mit ihrer absichtlichen Verschleierungstaktik für diese große Unwissenheit", so Andreas Sernetz, Gründer und Geschäftsführer von Fairplane.

Airlines agieren im Graubereich

Nahezu alle Airlines verfolgten die gleiche Abwehrstrategie. Die erste Forderung nach Ausgleichszahlung werde nach langer Wartezeit mit einem standardisierten Ablehnungsschreiben abgeblockt. Erst wenn die Betroffenen vor Gericht ziehen, zahlten die Airlines. In den meisten Fällen sei die Rechtslage aber von Anfang an klar, eine Klage wäre nicht nötig.

Flugverspätung: Passagiere gehen oft leer aus
Ein leerer Gepäckwägen steht am 22.04.2013 auf dem Rollfeld des Münchner Flughafens (Bayern) vor mehreren Flugzeugen der Lufthansa. Es ist bereits die zweite Welle von Arbeitsniederlegungen in dem Tarifkonflikt um Entgelte und Arbeitsbedingungen von rund 33.000 Technikern und Serviceleuten. Die Lufthansa hat mit radikalen Streichungen im Flugplan auf die angekündigten Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi reagiert. Foto: Marc Müller/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Passagieren, deren Flug sich über drei Stunden verspätet oder gestrichen wird, stehen je nach Flugstrecke 250 Euro (bis 1.500 Kilometer), 400 Euro (1.501 bis 3.500 Kilometer) oder 600 Euro (ab 3.501 Kilometer) an Entschädigungszahlung zu. Ausnahmen gibt es nur bei "höherer Gewalt", also Streiks, Unwetter, Vulkanausbrüchen oder Terroranschlägen bzw. politischen Unruhen.

Für die Zukunft fürchtet Fairplane eine Schwächung der Konsumentenrechte (mehr dazu hier). Seit zwei Jahren stehe eine Neuordnung der EU-Fluggastrechteverordnung im Raum. Werden die vorliegenden Vorschläge umgesetzt, würden drei von vier betroffenen Passagieren ihre Ansprüche verlieren.

Fairplane bietet Betroffenen an, ihre Ausgleichsansprüche durchzusetzen. Im Erfolgsfall kassiert das 2011 gegründete Unternehmen ein Honorar von 24,5 Prozent (zuzüglich Mehrwertsteuer) der tatsächlich geleisteten Zahlung. Die Plattform wirbt mit einer Erfolgsquote von 85 Prozent.

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