Fleischwaren sollen besser gekennzeichnet werden
Konsumenten sollten nach dem Willen des EU-Parlaments schon bald auch in verarbeiteten Fleischwaren - wie etwa Lasagne - feststellen können, woher das Fleisch kommt. Eine entsprechende Aufforderung für einen Gesetzesvorschlag richteten die Straßburger Abgeordneten am Mittwoch an die EU-Kommission. Diese ist daran allerdings nicht gebunden.
Damit zieht das EU-Parlament eine Konsequenz aus dem jüngsten Pferdefleischskandal in Europa. Nach heutiger Rechtslage gibt es in der EU nur eine Ursprungslandkennzeichnung für frisches Rindfleisch und für Faschiertes, wenn mehr als die Hälfte davon Rindfleisch ist. Nach einem Bericht der EU-Kommission sprachen sich mehr als 90 Prozent der Verbraucher für eine Ursprungskennzeichnung auch bei verarbeitetem Fleisch aus. Konkret soll der Ort der Geburt, der Mast und der Schlachtung angegeben werden.
"Es ist nicht notwendig, jede Salamischeibe auf der Pizza zu kennzeichnen."
Die SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach sagte, die Konsumenten hätten "ein Recht auf Transparenz und Rückverfolgbarkeit, egal ob das Fleisch verarbeitet wie etwa in einer Lasagne oder unverarbeitet ist". Ein Mehr an Information sei auch ein erster Schritt zur Reduktion von Lebensmittelskandalen. Nun sei die EU-Kommission am Zug, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten und vorzulegen.
Herkunftsangaben auf Lebensmittelpackungen
Bei Lasagne oder anderem verarbeiteten Fleisch muss die Herkunft in der Europäischen Union nicht auf der Packung stehen. Anders sieht es mit vorverpacktem und unverarbeitetem Fleisch aus, wie es zum Beispiel in der Supermarkt-Kühltruhe liegt: So gibt es für Rindfleisch in der EU bereits seit Jahren eine Kennzeichnungspflicht. Sie wurde 2000 als Antwort auf die Rinderseuche BSE in den 90er Jahren beschlossen.
Ab April muss das Herkunftsland bei einigen weiteren Fleischsorten auf der Packung stehen. Das gilt im Prinzip für unverarbeitetes und vorverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel. Es gibt allerdings einige Sonderregelungen. So genügt bei Hackfleisch, das von Tieren aus mehreren Ländern stammt, eine Angabe dazu, ob das Fleisch aus der EU oder aus Drittländern stammt.
Bei vorverpacktem und unverarbeitetem Fisch muss das Fanggebiet auf der Packung stehen. Bei Eiern lässt sich das Herkunftsland am aufgedruckten Code ablesen.
Kommentare