Firmenpartys geschwänzt: Kündigung laut Pariser Gericht nichtig

Paris
Ein Pariser Beratungsunternehmen verstieß mit seiner "Fun and Pro"-Firmenkultur gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Frankreichs höchstes Gericht hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht gekündigt werden kann, weil er an regelmäßigen Firmenpartys nach Dienstschluss mit viel Alkohol und anderen Ausschweifungen nicht teilgenommen hat. Das Pariser Beratungsunternehmen, bei dem der Kläger arbeitete, habe mit seiner "Fun and Pro"-Firmenkultur gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung des Beschäftigten verstoßen, urteilte das Kassationsgericht in Paris.

Kündigung unwirksam 

Es erklärte die Kündigung, für die die Firma noch weitere Gründe vorgebracht hatte, für unwirksam. Die Firma habe nicht Seminare und Partys zum Ende der Arbeitswoche verpflichtend machen können, bei denen durch das Bereitstellen großer Alkoholmengen Exzesse gefördert und zu Mobbing, Entgleisungen und wahllosem Sex ermuntert wurde, stellte das Gericht fest. Der Senior-Consultant hatte seine Menschenwürde und den Respekt des Privatlebens verletzt gesehen durch eine Firmenkultur, die auf erniedrigende Weise in seine Privatsphäre eingreift.

"Man muss bei der Arbeit auch mal Spaß haben, und unsere Kunden lieben es", hieß es auf der Unternehmenswebsite ganz allgemein zur Firmenkultur. Es gehe um eine starke geistige Beweglichkeit und eine unerschütterliche Solidarität innerhalb des Teams und gegenüber den Kunden. Die Mitarbeiter sollten selbstständig, dynamisch und leidenschaftlich sein.

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