FMA

Finanzaufsicht soll Produkte bannen können

Finanzmarktaufsicht (FMA) in Wien
Intransparente oder hochspekulative Produkte könnten ab 2015 im nationalen Alleingang verboten werden.

Die Finanzmarktaufsicht soll ab 2015 hochspekulative, für Normalverbraucher intransparente oder sonst wie gefährliche Finanzprodukte (Blasenbildung,…) verbieten können. "Bei Gefahr für den Kunden werden die Aufseher in bestimmten Zeiten bestimmte Produkte verbannen können", sagte FMA-Chef Helmut Ettl am Dienstag.

Eingreifen würde die Aufsicht dann, wenn sich in ihrem Zuständigkeitsgebiet bestimmte Finanzprodukte oder Finanzpraktiken als systemisch kritisch herausstellen oder für eine bestimmte Konsumentengruppe - in der Regel Endverbraucher - nicht mehr nachvollziehbar sind. Oder wenn sich die Märkte für bestimmte Produktkategorien in eine gefährliche Richtung bewegen.

Bisher können die europäischen Aufseher nur in einer Art Krisenintervention zeitlich befristete Verbote verhängen. Nun will man einen Schritt weiter gehen, nationale Aufseher sollen in Abstimmung mit den europäischen Behörden dauerhafte "Bannrechte" bekommen - was freilich Eingriffe in nationale Gesetze bedeutet.

Verschärfte Informationspflicht

In Österreich hat die FMA wegen der hierzulande bedenklich umfangreich gewordenen Vergabe von Krediten in Fremdwährung die Keule hervorgeholt: Im Herbst 2008 sprach sie wegen der damaligen mangelnden Liquidität in fremder Währung ein de-facto-Vergabeverbot aus, in der Folge wurde die Neuvergabe an sehr strikte Kriterien geknüpft, und die Banken wurden angehalten, die aushaftenden Volumina zu reduzieren. Diese Untersagung von Krediten in Franken & Co an Kleinkunden wurde allerdings bloß auf indirektem Weg ausgesprochen. In Zukunft wäre ein solches Vertriebsverbot auf direktem Weg machbar, per Verwaltungsakt und entsprechend direkt sanktionierbar.

Auf Europaebene müssten diese nationalen Verbote eng koordiniert werden, schon um einen Finanz-"Tourismus" zu verhindern, sagte FMA-Chef Ettl.

Auch die Informationspflichten werden in Europa verschärft.  Da geht es beispielsweise um die verpflichtenden "Beipackzettel" (KIID, Key Investor Information Document), die zusätzlich zu den Prospekten über die wesentlichen Risiken, Gebühren und Ertragsprofile Auskunft geben müssen.

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