Feurige Weihnachtszeit: Mit Versicherungen Finanzschäden abdecken

Feurige Weihnachtszeit: Mit Versicherungen Finanzschäden abdecken
Um Schäden durch einen Cristbaumbrand abzudecken, ist ein Versicherungsschutz in ausreichender Höhe notwendig.

Die Weihnachtszeit ist die stimmungsvollste Zeit des Jahres. Brennende Kerzen auf Adventkränzen, Christbäumen und Teelichter verbreiten behagliches Licht und gehören für viele Österreicher zur Weihnachtszeit dazu. Doch aus der behaglichen Idylle kann schnell ein Flammeninferno werden. Denn die Advents- und Weihnachtszeit ist eine der feuergefährlichsten Zeiten im Jahr. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit ereignen sich jährlich 500 bis 800 Wohnungsbrände rund um Weihnachten. Ausgetrocknete Äste, lockere Kerzen, spielende Kinder und neugierige Haustiere sind dabei die häufigsten Brandauslöser. Tests haben gezeigt, dass ein Christbaum innerhalb von zehn bis 20 Sekunden in Vollbrand stehen kann, der dann auch sehr schnell auf Vorhänge und Möbel übergreift.

Durch Versicherung gedeckt

Sobald der Brand gelöscht ist, stellt sich die Frage, wer für die entstandenen Schäden und die anfallenden Aufräum- und Löschkosten aufkommt. „Grundsätzlich sind Schäden, die durch ein Feuer verursacht werden, durch die Haushaltsversicherung „Mit Sicherheit Wohnen“ der Wiener Städtischen gedeckt. Dazu zählen auch Schäden durch Christbaum- oder Adventkranzbrände“, erklärt Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtische Versicherung und weiter: „Kundinnen und Kunden können jederzeit ihre Haushaltsversicherung anpassen. Etwaige Schäden können aber nur übernommen werden, wenn diese im bestehenden Vertrag gedeckt sind. Eine nachträgliche Deckung bereits gemeldeter Schäden ist nicht möglich.“

Wird der Brand durch einen Gast oder dessen Kinder verursacht, wenn etwa beim Spielen der Christbaum oder eine Kerze umgeworfen werden, haftet deren Haushaltsversicherung für den Schaden. „Viele Haushaltsversicherungen beinhalten eine Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer oder deren Familienmitglieder verursachen. Dies kann abhängig von der Deckung der jeweiligen Haushaltsversicherung auch Situationen einschließen, in denen Kinder bei Verwandten einen Schaden verursachen“, erklären die Experten der Allianz Versicherung.

Grobe Fahrlässigkeit

Versicherungen zahlen in der Regel nicht bei Betrug, absichtlich verursachten Schäden und oft auch nicht bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. „Unter grober Fahrlässigkeit versteht man beispielsweise, wenn man das Haus verlässt und die Kerzen am Adventkranz brennen lässt. Eine einfache Faustregel wäre hier: Leichte Fahrlässigkeit bedeutet man hatte „Pech“, dass das Ereignis eingetreten ist. Im Gegensatz dazu hat man bei grob fahrlässigem Handeln „Glück“, wenn nichts passiert. Auch bei Vorsatz oder nicht gezahlter Prämie ist eine Leistung nicht möglich“, so Doris Wendler. „Bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern. Es ist ratsam darauf zu achten, dass die eigene Haushalts-/Haftpflichtversicherung auch Schäden abdeckt, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen“, so die Allianz Versicherung.

Jährlicher Versicherungscheck

Damit alle Schäden, die bei einem Wohnungsbrand entstanden sind, von der Versicherung abgedeckt werden, sollten Konsumenten darauf achten, dass sie nicht unterversichert sind, denn sonst zahlt die Haushaltsversicherung nur einen Teil des entstandenen Schadens.

Doris Wendler: „Für eine optimale Absicherung raten wir generell zu einem jährlichen Versicherungscheck durch unsere Beraterinnen und Beratern. Insbesondere bei bedeutenden Lebensveränderungen oder größeren Anschaffungen ist es ratsam, den Kontakt zu uns zu

suchen. Auf diese Weise können potenzielle Versicherungslücken und Unterdeckungen identifiziert und entsprechend abgesichert

werden.“

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