Österreicher immer kürzer im Krankenstand
Österreichs Beschäftigte sind immer kürzer im Krankenstand. Wie aus dem erst jetzt veröffentlichten Fehlzeitenreport für das Jahr 2012 hervorgeht, ist die Dauer der Krankenstände im Sinken begriffen. Auf jeden Arbeiter oder Angestellten entfielen im Schnitt 12,8 Krankenstandstage, 2011 waren es 13,2. Das entspricht einer Krankenstandsquote von 3,5 Prozent der Jahresarbeitstage (2011: 3,6 Prozent).
Trend zu Kurzkrankenständen
Langfristig gesehen sei das Krankenstandsniveau derzeit vergleichsweise niedrig, hieß es am Mittwoch von Seiten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten erreichten 1980 17,4 Krankenstandstage pro Kopf. Die Krankenstandsquote lag bei 4,8 Prozent. In den Jahren 1990 und 2000 waren die Beschäftigten durchschnittlich 15,2 Tage bzw. 14,4 Tage krankgeschrieben. Fortgesetzt hat sich laut Aussendung der langjährige Trend zu einer Verkürzung der Dauer der Krankenstandsfälle. Kurzkrankenstände stellen nunmehr knapp 37 Prozent aller erfassten Krankenstandsfälle dar.
Verschiebung bei Krankenstandsursachen
Der Rückgang der durchschnittlichen Dauer sei auch die Folge einer Verschiebung bei Krankenstandsursachen, hieß es: Der Anteil der Atemwegserkrankungen am Krankenstandsgeschehen, die typischerweise einen kurzen Verlauf haben, hat in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zugenommen. 2012 war jeder fünfte Krankenstandstag auf Atemwegserkrankungen zurückzuführen. Der Anteil der Verletzungen an den Krankenständen nimmt weiter deutlich ab. 2012 lag die Unfallquote bei 351 je 10.000 Versicherte. 2011 waren es 365 je 10.000 Versicherte.
Nichterreichbarkeit kein Entlassungsgrund
Erst kürzlich hat ein OGH-Urteil bezüglich Krankenständen für Aufsehen gesorgt: In dringenden Fällen müssen Mitarbeiter ihrem Chef zur Verfügung stehen, Krankenstand hin oder her. Arbeiterkammerpräsident Rudolf Kaske sieht im Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Erreichbarkeit im Krankenstand einen Erfolg für die Arbeitnehmer. "Es hält klipp und klar fest, dass wer krank ist, in aller Regel natürlich nicht für den Chef erreichbar sein muss. Und es hält vor allem fest, dass die Nichterreichbarkeit kein Entlassungsgrund ist", so Kaske am Dienstag.
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