Falschberatung: AWD verliert vor Gericht

Falschberatung: AWD verliert vor Gericht
Der Verein für Konsumenteninformation hatte auf Schadenersatz geklagt, das Höchstgericht entschied nun in seinem Sinn.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Musterprozess über eine mögliche Falsch-Beratung durch den Finanzdienstleister AWD entschieden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte auf Schadenersatz, weil einer Kundin statt eines Bausparvertrages eine Kommandit-Beteiligung an der Boden-Invest Beteiligungs GmbH&Co "Victor" KEG vermittelt wurde. Diese Beteiligung sei so "sicher wie ein Bausparvertrag", so das Argument des AWD.

Die Kundin investierte 10.664 Euro, bekam jedoch nach zwölf Jahren nur noch 8707 Euro ausbezahlt. Das Erstgericht sprach ihr Schadenersatz wegen Falschberatung zu. Das Berufungsgericht sah jedoch den Anspruch als verjährt an, weil die Geschädigte bereits vor drei Jahren einen Tätigkeitsbericht der Gesellschaft nicht weiter beachtete.

Musste sie gar nicht, urteilte jetzt der OGH. Anders als bei Depotauszügen, wo Kursverluste ersichtlich sind, müsse ein Anleger nicht alle zugesendeten Prospekte selbst prüfen. Der Fall geht nun zurück an das Berufungsgericht.

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