EZB-Direktorin Schnabel: Notenbank wird Anleihenkäufe fortsetzen

Dunkle Wolken über der EZB-Zentrale in Frankfurt am Main
EZB bereit, Umfang des Notprogramms PEPP "bei Bedarf" anzupassen

Die Europäische Zentralbank (EZB) wird nach Aussage der deutschen Notenbankdirektorin Isabel Schnabel trotz des Urteils des deutschen Bundesverfassungsgerichts ihre Wertpapierkäufe fortsetzen. Dies geschehe im Einklang mit dem Mandat der EZB, sagte Schnabel der italienischen Tageszeitung "La Repubblica" (Montag).

Schnabel machte deutlich, dass nur der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuständig für die EZB und ihr Handeln sei. "Er entschied 2018, dass das PSPP legal ist", sagte die Notenbankerin mit Blick auf das von Karlsruhe als teilweise verfassungswidrig eingestufte Programm PSPP (Public Sector Purchase Programme). Zuvor hatte bereits EZB-Präsidentin Christine Lagarde deutlich gemacht, dass die EZB nach dem Urteil der deutschen Verfassungsrichter an ihrem Kurs festhalten wird.

EZB-Direktorin Schnabel machte außerdem deutlich, dass die Zentralbank bereit sei, den Umfang des Notprogramms PEPP zur Eindämmung der Folgen der Coronakrise "bei Bedarf" anzupassen.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte den billionenschweren Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB in der vergangenen Woche als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Die Deutsche Bundesbank darf sich nach der Entscheidung künftig nur unter bestimmten Bedingungen an dem Kaufprogramm beteiligen. Das Urteil aus Karlsruhe zielt auf das PSPP-Programm, während das PEPP-Programm von den deutschen Verfassungsrichtern ausdrücklich ausgeklammert wurde.

Das oberste deutsche Gericht stellte sich damit erstmals gegen ein Urteil des höchsten EU-Gerichts. Die EU-Kommission hatte daran erinnert, dass Urteile des EuGH für alle Mitgliedsstaaten bindend seien.

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