EZB arbeitet an ESM-Direkthilfen für Banken

EZB arbeitet an ESM-Direkthilfen für Banken
Derzeit dürfen Banken Hilfsgelder aus dem Rettungsfonds nur über Umwege annehmen. Die EZB arbeitet an Direkthilfen.

Der Rettungsfonds EFSF kann Kredite zur Rekapitalisierung von Banken vergeben - allerdings nur über den entsprechenden Staat, nicht an die Kreditinstitute direkt. Dies soll sich ändern, wenn es nach der Europäischen Zentralbank (EZB) geht: Sie setzt sich einem Zeitungsbericht zufolge für direkte Hilfen des Rettungsfonds ESM an Banken ein. Notenbanker und Euro-Staaten arbeiteten auf höchster Ebene an einer Initiative, um eine solche Unterstützung angeschlagener Institute zu ermöglichen, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Demnach soll eine Arbeitsgruppe der Euro-Länder in den kommenden beiden Wochen prüfen, wie eine direkte Vergabe von Krediten abgewickelt werden könnte.

Deutschland lehnt ein solches Vorgehen strikt ab und wird dabei von Partnern wie den Niederlanden oder Österreich unterstützt, die auf strikte Haushaltskonsolidierung pochen.

Hilfsgelder aus dem EFSF an Banken ohne den Umweg über die Staaten sind bisher nicht möglich. Ein Land muss dazu kein umfangreiches Hilfsprogramm beantragt haben, sondern kann die Unterstützung für die Banken gesondert anfordern. Der EFSF darf aber erst einspringen, wenn die Kapitalklemme weder von privaten Investoren über den Markt noch über staatliche nationale Kredithilfen gelöst werden kann. Die Regeln gelten auch für den ab Juli startenden dauerhaften Rettungsmechanismus ESM, zu dem der EFSF noch parallel bis Mitte 2013 weiter bestehen bleibt.

Sollte eine Regierung die Hilfe des Fonds für ihre Banken in Anspruch nehmen, muss sie dazu Auflagen erfüllen wie etwa eine Verstärkung der Bankenaufsicht oder Regeln zu einer besseren Unternehmensführung in den Geldhäusern einführen. Davon abgesehen unterliegt die Kredithilfe des EFSF den EU-Vorschriften zu Staatsbeihilfen. Nach diesen müssen Banken, die länger als sechs Monate Hilfe brauchen, restrukturiert werden oder sich aus bestimmten Geschäftsfeldern zurückziehen. Damit soll verhindert werden, dass die staatliche Hilfe einer Bank einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Die Prozedur eines Banken-Hilfsprogrammes ist weniger aufwendig als die Verhandlungen über ein Kreditpaket für einen überschuldeten Staat. Nach dem Antrag des Mitgliedslandes an den Chef der Eurogruppe prüfen die EU-Kommission und die Europäische Zentralbank zügig, ob der Hilferuf berechtigt ist. Dabei ziehen sie auch die europäischen Finanzaufsichtsbehörden, allen voran die Bankenaufsicht EBA, zurate.

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